Das Amt für Umwelt und Stadtplanung informiert:
Um eine gründliche Straßenreinigung zu gewährleisten, werden in verschiedenen Straßen in Zwickau temporäre Parkverbote aufgestellt. Auf diese Weise kann auch das Schnittgerinne gereinigt werden. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Fahrzeugführer, diese zeitweiligen Einschränkungen zu beachten und die Fahrzeuge zu den angegebenen Zeiten an anderen Stellen abzustellen!
Die Parkverbote werden mit einer zeitlichen Begrenzung von zwei Stunden angeordnet, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. In Straßenabschnitten, in denen viel geparkt wird, erfolgt eine wöchentliche Reinigung wechselseitig an zwei unterschiedlichen Tagen.
Der aktuelle Tourenplan inkl. der zeitweiligen Parkverbote ist unter www.zwickau.de/strassenreinigung zu finden. Die Einhaltung dieser Parkverbote wird vom Ordnungsamt kontrolliert und Verstöße geahndet.