Demokratie leben! – Fördermittel sind endlich verfügbar

veröffentlicht am: 16.07.2025

Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ ist die Zwickauer Partnerschaft für Demokratie seit 2015 mit einer Koordinierungsstelle im Alten Gasometer beheimatet. Hier besteht nun wieder die Möglichkeit, Fördergelder zu beantragen. Die nächste Antragsfrist für Maßnahmen bis 5.000 Euro ist der 30. Juli!

Die Maßnahmen müssen der Förderung der Bürgerbeteiligung und Selbstwirksamkeit, der Ansprache und dem Erreichen junger Menschen im Freizeitbereich oder der Bekämpfung und Prävention von menschenfeindlichen Verhaltensweisen und Gewalt dienen. Die Projekte dürfen erst mit Antragsstellung beginnen und müssen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein! Alle Projekte müssen sich einem oder mehreren der folgenden Förderschwerpunkte widmen:

  • demokratische Bildung im frühkindlichen Bereich mit Schwerpunkt KITA
  • digitale Angebote, ausgerichtet an den Lebenswelten junger Menschen und präventive medienpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche
  • niedrigschwellige und lebensrealitätsbezogene Freizeit- und Begegnungsangebote zur präventiven Kontaktaufnahme mit Jugendgruppen
  • internationaler Austausch und Jugendbegegnung, u.a. im Rahmen der Zwickauer Städtepartnerschaften
  • Bildungs- und Gedenkstättenfahrten im außerschulischen Bereich und der Jugendarbeit, wie auch allgemeine Erinnerungs- und Gedenkarbeit im lokalen Kontext
  • Maßnahmen zur Beteiligung und Engagementförderung, vor allem auf Stadtteil- und Quartiersebene sowie Unterstützung von Stadtteil- oder Quartiersfesten
  • Weiterbildungen, Workshops, Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen im außerschulischen Bereich für Fachkräfte und Multiplikatoren
  • kulturelle, kulturpolitische und subkulturelle Angebote unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensrealitäten, auch diskriminierungsgefährdeter und marginalisierter Gruppe
  • interkultureller und interreligiöser Austausch

Es gibt drei Fördertöpfe für verschiedene Zielgruppen:

Einzelmaßnahmen bis 5.000 Euro

  • hier sind nur gemeinnützige Vereine antragsberechtigt, keine Privatpersonen
  • es gibt quartalsmäßige Antragsfristen
  • die Maximalsumme beträgt 5.000 Euro pro Projekt, in Ausnahmefällen auch mehr
  • die Fristen in diesem Jahr sind: 30. Juli sowie 30. September

Kleinstprojektefonds

  • für Projekte, die eine 500 Euro-Förderung nicht überschreiten, steht der Kleinstprojektfonds zur Verfügung
  • auch Privatpersonen haben die Möglichkeit auf Förderung
  • es gibt keine Antragsfristen
  • Dieser Fonds steht aber erst ab dem 19. August zur Verfügung!

Jugendfonds

  • Projekte von oder für Jugendliche, die sich der Verbesserung der Jugendbeteiligung oder dem Ausdruck von Jugendkultur in der Stadt Zwickau widmen
  • über eine Förderung entscheidet der Zwickauer Jugendbeirat
  • es gibt keine Antragsfristen

Anträge werden nur nach vorheriger Beratung mit der Koordinierungsstelle angenommen!

© Alter Gasometer