Das Amt für Finanzen informiert:
Ab 22. und bis einschließlich 31. Dezember hält die Stadtverwaltung Zwickau den sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Wie in den vergangenen Jahren wird in diesem Zeitraum grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen bei offenen Forderungen von Privatpersonen verzichtet. Eine Ausnahme bilden Zahlungsansprüche der Stadt, bei denen die Verjährung und damit der endgültige Forderungsausfall drohen.