Das Tiefbauamt und das Garten- und Friedhofsamt informieren:
In Zwickau ist der Winter zurück. Seit 2 Uhr nachts ist der Winterdienst des kommunalen Bauhofs und seit den frühen Morgenstunden der des Garten- und Friedhofsamtes im Dauereinsatz. Alle Winterdienstfahrzeuge und Handkräfte wurden aktiviert, ebenso die Winterdienstfahrzeuge über Fremdfirmen.
Laut Streuplan werden zunächst die Hauptverkehrsstraßen beräumt, um den öffentlichen Verkehr aufrechterhalten zu können. Die Pläne des Winterdienstes sind in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Sind die wichtigsten Straßen frei, werden die weniger befahrenen Routen angefahren.
Der Winterdienst des Garten- und Friedhofsamtes ist unterstützend mit eingebunden und kümmert sich vorrangig um Fußwege, Plätze und wichtige Querungen in Parkanlagen, wie den Verbindungsweg zwischen Park- und Humboldtstraße durch den Schwanenteichpark.
Für den Winterdienst stehen in diesem Jahr 2.300 t Streusalz, 25 t Sole und 30 t Splitt zur Verfügung. Verbraucht wurden bisher etwas mehr als 300 t Streusalz und rund 15 t Splitt. Sole wurde bereits nachbestellt und geliefert, sodass hier aktuell wieder 25 t zur Verfügung stehen.
Bisher wurden keine besonderen Vorkommnisse gemeldet.
Um auch weiterhin einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, werden Autofahrer gebeten, Winterdienstfahrzeugen möglichst Vorrang zu gewähren. Anwohner und Grundstückseigentümer werden gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst so am Fahrbahnrand zu parken, dass diese die Winterdienstfahrzeuge nicht behindern. Besser noch ist es, das Fahrzeug - wenn möglich - auf dem eigenen Grundstück oder einen nahegelegenen Parkplatz abzustellen. Auf den großen öffentlichen Parkplätzen wird im Rahmen des Winterdienstes auch geräumt und gestreut.
Der Winterdienst ist bemüht, seine Aufgaben im Rahmen des Zumutbaren und je nach Leistungsfähigkeit so gut wie möglich zu erfüllen. Aber auch jeder Verkehrsteilnehmer, ob Fußgänger oder Fahrzeugführer, hat sich auf die aktuellen Witterungsverhältnisse einzustellen:
- Kraftfahrer sollten auf die Winterausrüstung an ihrem Kfz achten und ihre Fahrweise den veränderten Bedingungen anpassen. Wichtig ist vor allem: langsam und ruhig fahren, plötzliches Beschleunigen und Bremsen vermeiden und einen erheblich größeren Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden einhalten. Insbesondere im Bereich von Kreuzungen ist langsam zu fahren, da hier durch die Anfahrvorgänge besonders mit Glättebildung zu rechnen ist.
- Auch Fußgänger sind bei den winterlichen Witterungsverhältnissen zu mehr Vorsicht und Rücksicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern aufgerufen. Ratsam sind außerdem rutschfestes Schuhwerk und langsames Laufen, um Stürze zu verhindern.
Bei weiteren Schneefällen oder gar Regen mit Glatteisbildung wird empfohlen, auf unnötige Wege und Fahrten zu verzichten bzw. diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Bürgerpflicht
Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zwickau gehören Räum- und Streuarbeiten zu den Pflichten der Grundstückseigentümer. Diese sollten im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Mitbürger, gewissenhaft erfüllt werden.
Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer für den vor seinem Grundstück vorbeiführenden Gehweg verantwortlich. Gehwege und Überwege für Fußgänger sind vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.