Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
In Zwickau besteht für Einwohner seit Langem die Möglichkeit, regelmäßig in den Stadtratssitzungen Fragen zu stellen. An dieser Tradition ändert sich auch mit der Änderung der Geschäftsordnung grundsätzlich nichts. Diese war am 27. November 2025 mit großer Mehrheit durch den Stadtrat beschlossen worden.
Neu ist jedoch, dass die Einwohner ihre Fragen vorab übermitteln müssen. Spätestens am 10. Tag vor der jeweiligen Sitzung des Stadtrates sind die Fragen schriftlich oder per-E-Mail beim Büro für Stadtratsangelegenheiten einzureichen (Stadtverwaltung Zwickau, Presse- und OB-Büro/ Büro Stadtratsangelegenheiten, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau; E-Mail: stadtratsangelegenheitenzwickaude). Diese Verfahrensweise verbessert die Möglichkeit, dass die Stadtverwaltung Antworten vorbereiten und diese direkt in der Sitzung geben kann. Sollte eine Beantwortung aus objektiven Gründen doch nicht möglich sein, erfolgt die Antwort schriftlich innerhalb von vier Wochen.
Für die nächste Stadtratssitzung, die am 29. Januar 2026 stattfindet, bedeutet dies konkret, dass Einwohner ihre Fragen bis einschließlich Montag, dem 19. Januar 2026 beim Büro für Stadtratsangelegenheiten eingereicht haben müssen.
Nicht geändert wurde, dass die Einwohnerfragestunde in der Regel quartalsweise stattfindet. Die Fragezeit bleibt bei maximal fünf Minuten. Präzisiert wurde, dass sich die Fragen auf konkrete Sachverhalte der Stadt beziehen müssen, allgemeine Ausführungen oder politische Stellungnahmen jedoch nicht zulässig sind. Dieses Fragerecht ist in § 22 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zwickau und seine Gremien definiert, die unter www.zwickau.de/ortsrecht zu finden ist.