Das Feuerwehramt informiert:
Zum Schutz: Rauchmelder!
Hilfe bei Bränden und medizinischen Notfällen erhält man unter der zentralen Notrufnummer 112. Um daran zu erinnern und darauf aufmerksam machen, dass über man über diese Nummer in allen Ländern der EU Hilfe durch Feuerwehren und Rettungsdienste erhält, findet am 11. Februar der europäische Tag des Notrufs statt. Nur zwei Tage später ist der Rauchmeldertag.
Die 112: kostenfrei aus dem Fest- und Mobilfunknetz
Im Notfall zählt jede Sekunde! Deshalb ist es wichtig, den Rettungsdienst oder die Feuerwehr schnell zu informieren. Ganz gleich in welchem europäischen Land man sich befindet, mit der 112 erhält man immer die Hilfe durch Feuerwehren und Rettungsdienst.
Die Notrufe aus der Stadt und dem Landkreis Zwickau sowie dem Vogtlandkreis gehen in der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS Zwickau) in der Crimmitschauer Straße ein. Die geschulten Disponentinnen und Disponenten führen durch das Gespräch und stellen insbesondere folgende Fragen:
- Wo genau ist der Notfallort bzw. wie lautet die Adresse?
- Name des Anrufers und wie lautet die Rückrufnummer?
- Was ist der Grund Ihres Anrufs?
- Wer oder was ist betroffen?
- Um wie viele Personen handelt es sich?
Im weiteren Gesprächsverlauf folgen Sicherheitsanweisungen oder – wenn erforderlich - Anleitungen zur ersten Hilfe. In den vergangenen Jahren wurden durch die IRLS Zwickau etwa 180.000 bis 185.000 Einsätze disponiert. Übrigens: Liegt kein lebensbedrohlicher Notfall vor, erhält man unter der Telefonnummer 116 117 medizinische Hilfe, wenn die Arztpraxen nicht geöffnet haben.
Rauchmelder retten Leben!
Bei Bränden geht oft nicht nur vom Feuer selbst große Gefahr aus. Besonders gefährlich sind die entstehenden Rauchgase! Sie breiten sich schneller aus als der Brand und führen in kürzester Zeit zu Vergiftungen, Bewusstlosigkeit oder sogar dem Erstickungstod. Rauchmelder gewährleisten mit akustischen bzw. optischen Signalen das frühzeitige Erkennen der lebensbedrohlichen Risiken.
In Sachsen besteht seit 2016 in Neubauten die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. Seit 1. Januar 2024 müssen auch Bestands- und Altbauten mit den Systemen ausgestattet sein. In Wohnungen und Wohnhäusern müssen Rauchmelder insbesondere in Räumen vorhanden sein, die zum Schlafen genutzt werden, sowie in Fluren oder Treppenhäusern, die zu diesen Räumen führen. Die genauen Regelungen sind in der Sächsischen Bauordnung zu finden. Neben dem richtigen Anbringen der Melder ist es auch wichtig, stets auf die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder zu achten.
Infos zur Leitstelle und der 112 sowie zu Rauchmeldern sind auf den Seiten der Berufsfeuerwehr Zwickau zu finden (www.feuerwehr.zwickau.de). Umfangreiche Infos zu Rauchmeldern gibt es zudem auf den Internetseiten des Forums Brandrauchprävention unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de.