BKA startet bundesweite Befragung zur Sicherheit und Kriminalität

veröffentlicht am: 22.04.2026

Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:

Stadt Zwickau bei Stichprobe ausgewählt

Einige Zwickauerinnen und Zwickauer erhalten in diesen Tagen Post vom Bundeskriminalamt (BKA). Bitte nicht wundern - hierbei handelt es sich um eine offizielle bundesweite Befragung im Rahmen der Studie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD) des BKA und der Polizei der Länder.

Bundesweit wird insgesamt ca. 200.000 Personen ab 16 Jahren dazu ein Fragebogen per Post zugeschickt.

Im April startet die Befragung von 24.000 Menschen im Freistaat zu ihrem Sicherheitsgefühl und zur Kriminalität. Die kontaktierten Bürgerinnen und Bürger wurden mittels eines statistischen Verfahrens zufällig aus den Einwohnermelderegistern der Städte und Gemeinden gezogen. Diese Zufallsauswahl ist wichtig, um ein aussagekräftiges Bild der Bevölkerung zu erhalten. Das Vorgehen ist durch die Gesetzgebung in Deutschland und in der EU erlaubt. Das Erhebungsinstitut Verian, das die Daten für die Stichprobe bei den Behörden anfragt, arbeitet im Auftrag des BKA.

Den sächsischen Teil der SKiD-Befragung führt das BKA in Kooperation mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) durch, das als Ansprechpartner vor Ort fungiert, ein länderspezifisches Fragenmodul für den Freistaat Sachsen betreut und eigene Analysen durchführt. Ziel der Bevölkerungsbefragung ist es, umfassende Erkenntnisse über die Entwicklung der Kriminalität, eigene Opfererfahrungen, das Sicherheitsgefühl der Menschen und ihre Erfahrung mit der Polizei zu erlangen.

Im Fragebogen wird um persönliche Auskünfte/Einschätzungen zu verschiedenen Themen gebeten, u. a. zur Zufriedenheit mit der eigenen Wohngegend und Wahrnehmung der Sicherheit an verschiedenen Orten, zur Arbeit der Polizei, zur Kriminalität und zu möglichen eigenen Opfererfahrungen im Hinblick auf Straftaten.

Die Anonymität aller Befragten ist garantiert.

Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weiterer relevanter datenschutzrechtlicher Bestimmungen werden vom BKA und dem Umfrageinstitut umgesetzt.

Die Teilnahme an der SKiD-Befragung ist freiwillig. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Studie SKiD entstehen keine Kosten.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Personen an der Befragung teilnehmen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse. Eine robuste Datengrundlage wird es möglich machen, aus der SKiD-Studie praktische Maßnahmen für die Polizei und andere gesellschaftliche Akteure zum Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität abzuleiten.

Weitere Informationen zur Studie unter: