Im Alter handlungsfähig bleiben - Angehörige rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten!

veröffentlicht am: 12.05.2026

Das Bürgeramt informiert:

Angehörige rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten!

Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig, um selbst zu bestimmen, wer im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit handeln darf. Damit kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In der Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer rechtliche, finanzielle und persönliche Angelegenheiten regeln darf, falls dies durch Unfall, Krankheit oder ähnliches nicht mehr selbstbestimmt möglich ist. Es wird empfohlen, frühzeitig dafür zu sorgen!

General- oder Vorsorgevollmachten sind neben Vollmachten für einzelne Angelegenheiten ein guter Weg, damit Angehörige auch bei unvorhergesehenen Angelegenheiten handeln können. 

Im Bürgerservice im Rathaus werden häufig Angelegenheiten rund um den Personalausweis von Angehörigen geregelt, dabei geht es um neue Anträge und Hausbesuche, Verlustmeldungen und Ausweisbefreiungen. Eine Änderung im Ausweisrecht kann nun dazu führen, dass einige Vorsorgevollmachten nicht mehr ausreichen. Nötig sind öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vorsorgevollmachten, d. h. Vollmachten, die von einem Notar oder der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt wurden. Diese Regelung soll der Rechtssicherheit dienen und dafür sorgen, dass der Umfang der Bevollmächtigung tatsächlich dem Willen der Angehörigen entspricht.

Vorsorgevollmachten nach dem Muster des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind im Bürgerservice im Rathaus, im Internet unter BMJV - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung verfügbar und können gern genutzt werden. Die Unterschriften darauf sollten jedoch unbedingt öffentlich beglaubigt werden! 

Der Bürgerservice der Stadtverwaltung selbst kann keine öffentliche Beglaubigung vornehmen. Wer keine notarielle Vollmacht wünscht, kann die eigene Vollmacht bei der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Zwickau beglaubigen lassen. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € pro Vollmacht an. Voraussetzung dafür ist, dass die Vollmachtgeber im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, sich ausweisen und selbst unterschreiben können.

Eine Terminvereinbarung ist unter folgenden Kontaktdaten möglich:

  • Landratsamt Zwickau / Betreuungsbehörde
  • Werdauer Straße 62, Haus 1, 08056 Zwickau      
  • Telefon: 0375 4402-22333
  • E-Mail: Betreuunglandkreis-zwickaude

Mehrseitige Vorsorgevollmachten sollten stets im Original, sicher aneinandergeheftet und nicht getrennt vorgelegt werden. Sowohl Notare als auch die Betreuungsbehörde beraten zu möglichen Inhalten und Auswirkungen auf verschiedene Rechtsbereiche. Unabhängig davon sollten sich Betroffene und Angehörige auch bei anderen Stellen (vor allem Kranken- und Rentenversicherung sowie Banken) informieren, ob die eigene Vorsorgevollmacht dort akzeptiert wird oder gesonderte Formulare nötig sind.

Sind die Voraussetzungen für eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht nicht mehr gegeben, z. B. bei fortschreitender Demenz oder weil man nicht mehr unterschreiben kann, kann die rechtliche Betreuung der richtige Weg sein.

Neben der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Zwickau bieten auch die Seniorenvertretung Zwickau und der Betreuungsverein Region Zwickau e. V. Beratung rund um dieses Thema an. Der Betreuungsverein bittet um vorherige Terminabsprache unter Telefon 0375 3909840.

Dokument Vorsorgevollmacht
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