Die Baustellenübersicht wird wöchentlich aktualisiert und jeden Freitag veröffentlicht. Sie gibt einen Überblick über die aktuellen Verkehrsbehinderungen auf den Straßen- u. Wegenetz der Stadt Zwickau. Die angegebene (unverbindliche) Dauer der Sperrung ist der von der Baufirma beantragte und von der Straßenverkehrsbehörde genehmigte Zeitraum. Durch Änderungen im Bauablauf, ungünstige Witterung oder Anschlussaufträge kann sich der tatsächliche Beginn bzw. das Ende der Sperrung bei Erfordernis entsprechend verschieben.
Baustellen und Verkehrsbehinderungen
Aktuelle Baustellen
Stand: 26. Januar 2023
Neu:
- Straße: Freiheitsstraße Höhe Haus Nr. 39 (Haltestelle Wasserturm)
Art der Verkehrsraumeinschränkung: Gehwegvollsperrung, Verlegung Haltestelle
Grund: Aufbau einer Wartehalle
ab 30.01.23 bis voraussichtlich 01.02.2023
Weiterhin:
- Straße: gesamte Friedrich-Meyer-Straße
Art der Verkehrsraumeinschränkung: Vollsperrung als Wanderbaustelle
Grund: Kanalspülarbeiten und Kamerabefahrung durch die WWZ
bis voraussichtlich 03.02.2023 (wochentags jeweils 8 bis 15 Uhr) - Straße: Äußere Zwickauer Straße stadtauswärts vor Einmündung Wiesenstraße
Art der Verkehrsraumeinschränkung: halbseitige Straßensperrung, Verkehrsregelung mit Lichtzeichenanlage
Grund: Sicherung von erheblichen Straßenschäden, Beseitigung in Anhängigkeit der Witterung und Lieferbarkeit von Asphalt
bis voraussichtlich 31.03.2023 - Straße: Peter-Breuer-Straße Höhe Brauhaus / Neubau Hochtechnologiezentrum WHZ
Art der Verkehrsraumeinschränkung: Vollsperrung
Umleitung über Domhof
Grund: Rückbau Fassade und Bohrpfähle
bis voraussichtlich 03.02.2023 - Straße: Karl-Marx-Straße zwischen Haus Nr. 111/112 und Bussardweg
Art der Verkehrsraumeinschränkung: Vollsperrung
Grund: Verlegung Trinkwasserleitung und Kanal, Straßenbau
bis voraussichtlich 24.03.2023 - Straße: Friedrich-Staude-Straße zwischen Haus Nr. 17 und Karl-Keil-Straße
Art der Verkehrsraumeinschränkung: Vollsperrung
Grund: Kanal- und Trinkwasserleitungsbau, Straßenbau, Umbindung der Medien
bis voraussichtlich 15.12.2023
Hinweis: Die angegebene (unverbindliche) Dauer der Sperrung ist der von der Baufirma beantragte und von der Straßenverkehrsbehörde genehmigte Zeitraum. Durch Änderungen im Bauablauf, ungünstige Witterung oder Anschlussaufträge kann sich der tatsächliche Beginn bzw. das Ende der Sperrung bei Erfordernis entsprechend verschieben.


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