Städtebauförderung

Die Städtebauförderung wird in Zwickau seit Anfang der 90 er Jahre durchgeführt und bildet ein wesentliches Element im Zuge der Stadtentwicklung.

Mit Hilfe der Städtebauförderung konnten zahlreiche Bauprojekte durchgeführt und somit die Stadt aufgewertet werden. Hierzu gehören z.B. die Großprojekte wie das Kornhaus, das Gewandhaus oder das August Horch Museum; die Straßenbaumaßnahmen wie die Brunnenstraße, die Moritzstraße oder die Lothar-Streit-Straße; die Grünanlagen wie der Funpark in Schedewitz, der Schwanenteichpark oder der Park Neue Welt. Darüber hinaus werden über die Städtebauförderung auch soziale Einrichtungen gefördert, hierzu gehören z.B. die Kita „Villa Mittendrin“, die Kita „Grüner Hof“ oder die Schule am Scheffelberg.

In welchen Förderprogrammen erfolgt derzeit die Städtebauförderung?

Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebendige Quartiere gestalten (WEP)

Das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebendige Quartiere gestalten (WEP)“ ist das Nachfolgeprogramm des „Stadtumbaus“, welches seit Ende 2020 verschiedene Förderinhalte beinhaltet. Es soll den Städten und Gemeinden dabei helfen, die Probleme des demographischen bzw. wirtschaftlichen Wandels aktuell und zukünftig in den entsprechenden Stadtteilen zu lösen. Diese Stadtteile zeichnen sich durch einen städtebaulichen Funktionsverlust und erhebliche Strukturveränderungen aus. Mit Hilfe des WEP sollen die Kommunen diesen Veränderungen entgegenwirken können.  
 
Diese Handlungsfelder sind Schwerpunkte des WEP

  • städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen
  • Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen
  • Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur und der Grundversorgung
  • Aufwertung und Umbau des Gebäudebestandes
  • Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen und Gebäude, einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur
  • Sicherung von Altbauten mit / ohne kommunalen Eigenanteil
  • Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung

Fördergebiete in der Stadt:

  • Eckersbach 2012
  • Nordvorstadt 2012
  • Marienthal 2012
  • Neuplanitz 2012

Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP)

Das Programm Lebendige Zentren ist das Nachfolgeprogramm des ehemaligen städtebaulichen Denkmalschutzes, welches seit Ende 2020 ähnliche Förderinhalte beinhaltet. Es soll den Städten und Gemeinde dabei helfen, ihre Zentren attraktiver für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft sowie Kultur und zum Verweilen zu gestalten. Wichtig dabei ist die Weiterentwicklung der Altstädte unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
 
Diese Handlungsfelder sind Schwerpunkte des LZP

  • Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Gebäude sowie historischer Ensembles
  • Modernisierung und Instandsetzung bzw. Aus- und Umbau dieser erhaltenswerten Gebäude und Ensembles
  • Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Bausubstanz, Wiederherstellung des historischen Stadtbildes bzw. Stadtgrundrisses
  • Anpassung an den innerstädtischen Strukturwandel in den zentralen Versorgungsbereichen - Sicherung der Gewährleistung der Daseinsvorsorge
  • Erhalt und Weiterentwicklung des öffentlichen innerstädtischen Raumes (Wege, Plätze, Straßen
  • Verbesserung der innerstädtischen Mobilität, Optimierung der Fußgängerfreundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen
  • Bessere Vernetzung zwischen Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung sowie Kultur und Nahversorgung

Fördergebiet der Stadt:

  • Historischer Stadtkern 2014

Wie entsteht ein Fördergebietskonzept?

Für die Aufnahme in die Förderung der oben vorgestellten Bund- Länder- Programme ist es notwendig durch die Städte und Gemeinden ein sogenanntes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen und in diesem Zusammenhang erst einmal die Grenzen des Fördergebiets festzulegen. Dies geschieht, neben verwaltungsinternen Analysen und Erarbeitung von Potenzialen, in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ist das Gebiet festgelegt, wird es durch den Stadtrat in einem Gebietsbeschluss beschlossen.

In diesen Konzepten werden die Ziele für die jeweiligen Stadtteile erarbeitet. Wie sollen diese zukünftig aussehen? Welche Pläne hat die Verwaltung mit ihnen? Um diese Ziele zu erreichen, wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser enthält Projekte aus den oben genannten Handlungsfeldern, wie beispielsweise Straßenbaumaßnahmen oder Gestaltung von Grün- und Freiflächen, Sanierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kindergärten. Neben einer Beschreibung der Maßnahmen, gibt es einen Finanzierungsplan, in dem ersichtlich ist, wie hoch der Investitionsbedarf in dem entsprechenden Stadtteil ist.  

Die Belange der Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil werden ebenfalls in das Konzept und in die Analysen mit eingearbeitet. Ist ein gewisser Grundstein für das Konzept gelegt, veranstaltet die Verwaltung eine Bürgerversammlung, um die Ideen der Einwohner zu sammeln und im weiteren Schritt mit einzuarbeiten. Daneben gibt es Gespräche mit den im Stadtteil ansässigen Unternehmen oder Läden, welche Belange ihnen wichtig sind und berücksichtigt werden sollen.

Nach Fertigstellung des Konzeptes mit dem Maßnahmenkatalog wird es von den Stadträten beschlossen und bei dem zuständigen Fördermittelgeber, der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - eingereicht.

Dieser prüft die Konzepte und den Finanzierungsplan und entscheidet über die Aufnahme in das Förderprogramm. Mit Bestätigung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme kann die Gemeinde mit den einzelnen Projekten der Maßnahmenliste beginnen. Die Stadt stellt jährlich Fortsetzungsanträge und baut so die Finanzierung im festgelegten Durchführungszeitraum auf.

Übersicht Fördergebiete
Übersicht Fördergebiete

Kontakt

  • Stadtplanungsamt

    Jens Raußer
    Amtsleiter

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    3. und 4.OG,
    Katharinenstraße 11,
    08056 Zwickau

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    Telefonnummer: +49 375 836100
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