- Durchführungszeitraum: 13.12.2023 bis 31.12.2026
- Gesamtkosten: 62.425,54 €
- Förderung: 62.425,54 € (75 % davon aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 25 % aus städtischen Eigenanteilen)
Schaffung von Barrierefreiheit und Erhöhung der Sicherheit durch Anpassung der öffentlichen Infrastruktur durch Ergänzung von Einrichtungen der Straßenbeleuchtung in der Helene-Heymann-Straße
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Zwickau plant die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage auf dem noch unbeleuchteten Teil der Helene-Heymann-Straße. Mit dieser Maßnahme wird die CO2 Bilanz der Straßenbeleuchtung auf diesem Straßenabschnitt erheblich verbessert.
Aufgebaut wird die neue Straßenbeleuchtungsanlage auf dem südlichen Gehweg der Helene-Heymann-Straße.
Bisher ist der Fußweg in diesem Bereich uneben. Dies ist durch den Mangel an Beleuchtung kaum erkennbar und durch das Fehlen von Bordabsenkungen oder gar taktilen Elementen mit erheblichen Barrieren für Fußgänger verbunden.
Im Zuge der Baumaßnahme sollen die Borde abgesenkt werden und an den Übergängen taktile Elemente verlegt werden um die bestehenden Barrieren abzubauen. Im Zuge der Erhöhung der Sicherheit durch Herstellen einer Straßenbeleuchtungsanlage sollen auch die unebenen Bereiche einen neuen Belag erhalten. Die Gesamtmaßnahme ist die Abrundung zu den bereits sanierten Gehwegen im Umfeld der Baumaßnahme.
Damit wird eine signifikante Erhöhung von Sicherheit und Barrierefreiheit geschaffen.
© Stadt Zwickau
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