Allgemein

Der Europäische Sozial Fonds (ESF) ist seit nun mehr 60 Jahren ein Programm der Europäischen Union zur Förderung von Beschäftigung und Integration der Menschen in Europa ins Berufsleben.

Gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den EU-Ländern entwickelt die Europäische Union die Schwerpunkte und Richtlinien für die Förderperioden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist der Zugang zur Beschäftigung, d.h. der Schritt der Jugendlichen von der Schule in das Berufsleben kann durch den ESF gefördert werden – Ausbildung der Menschen

Ein weiterer Punkt ist die „Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ durch die Vermittlung neuer Qualifikationen – Weiterbildung der Menschen

Darüber hinaus soll Menschen geholfen werden, die nach beispielsweiser langer Arbeitslosigkeit, den Weg zurück in das Berufsleben wagen möchten.

Wichtig ist im ESF die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. In diesem Zusammenhang soll jede Form der Diskriminierung innerhalb der Projekte vermieden werden. In den Projekten sind Männer und Frauen in gleichem Maße willkommen und dürfen daran teilnehmen. Jeder soll die Möglichkeit bekommen an Projekten, die diese Förderung erhalten, teilzunehmen. Dabei entwickelt jedes EU-Land bzw. in Deutschland jedes Bundesland eine eigene Strategie, das sogenannte Operationelle Programm, wie die Finanzhilfen am besten vor Ort eingesetzt werden können.

Eine besondere Zielgruppe der ESF-Förderung sind Menschen, die von der Gesellschaft ausgegrenzt werden, wie beispielsweise Langzeitarbeitslose, Obdachlose oder Migranten/Migrantinnen. Mit Hilfe verschiedener Projekte sollen diese Menschen die Möglichkeit erhalten, wieder in die Gesellschaft integriert zu werden und auch im Arbeitsleben teilzunehmen.

Der ESF in Sachsen

Die Strategie in Sachsen beinhaltet ebenfalls die Aus- und Weiterbildung der Menschen, um sich besser in den Arbeitsmarkt integrieren zu können sowie die Abschaffung von sozialen und gesellschaftlichen Unterschieden. In der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 gibt es drei Prioritätenachsen im Operationellen Programm.

Priorität A ist die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte. Die Ziele sind Existenzgründungen und den Unternehmergeist zu stärken, die Sicherung von Fachkräften sowie die Kombination aus Familie, Beruf und sozialer Verantwortung zu verbessern.

Die Priorität B ist die Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung. Das bedeutet, die Arbeitsmarktchancen von (Langzeit-) Arbeitslosen soll durch Qualifizierung und Weiterbildung verbessert werden. Die Betroffenen sollen einen besseren Zugang zu Beschäftigung erhalten und sozial in die Gesellschaft integriert werden.

Die letzte Priorität C ist die Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen. Hier liegt der Schwerpunkt darauf, die schulischen Potenziale von benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu erkennen und zu fördern, aber auch die Berufsorientierung der Jugendlichen zu verbessern.

Der ESF in Zwickau

Die "Erweiterte Bahnhofsvorstadt" ist in der Stadt Zwickau das Fördergebiet für die europäischen Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds). Im August 2015 wurde dazu das Integrierte Handlungskonzept durch das Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Zwickau in einem offenen, transparenten und kooperativen Verfahren mit den im Stadtteil aktiven Einrichtungen und Organisationen erstellt. In diesem Zusammenhang wurden die im Gebiet engagierten sozialen Träger, aber auch Wirtschaftsakteure sowie die Medien zu Beratungen eingeladen. Bürger- und Anwohnerversammlungen wurden veranstaltet, um die Meinungen, Ansichten sowie Sorgen und Nöte der Bewohner kennenzulernen.  Diese wurden gesammelt und nach internen Ämterabstimmungen schlussendlich in dem Integrierten Handlungskonzept EFRE/ESF "Erweiterte Bahnhofsvorstadt" zusammengeführt.

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