Sie möchten eine Wohnung in der Stadt Zwickau anmelden?
Anmeldung eines Wohnsitzes in Zwickau
Ihr Anliegen
Verwandte Anliegen
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren
keine
Bemerkungen/Hinweise
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung einer Wohnung ist die persönliche Vorsprache mit dem Personaldokument und die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Für Familien kann ein volljähriges Mitglied den Meldevorgang vornehmen und das Anmeldeformular unterschreiben. Die Personaldokumente aller anzumeldenden Personen sind vorzulegen. Die Anschrift auf der Rückseite des Personalausweises wird mittels eines Adressaufklebers geändert.
Wenn ein minderjähriges Kind zu einem Elternteil zieht bzw. nur mit einem Elternteil umzieht, beide Elternteile jedoch sorgeberechtigt sind, ist eine Zustimmung darüber von dem anderen Elternteil einzuholen (Formular siehe unten).
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht innerhalb von zwei Wochen nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann.
Wissenswertes:
Jeder neue Einwohner erhält bei der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Zwickau ein Gutscheinheft als Willkommensgeschenk. Der "Freizeitverführer" enthält Gutscheine für Sport-, Kultur- und Freizeitangebote in der Stadt Zwickau, die jeweils 1 Jahr gültig sind. Eine gute Gelegenheit die Stadt Zwickau besser kennenzulernen! Sie erhalten das Heft bei der Anmeldung im Bürgerservice.
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Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Schneider
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62Besucheradresse
Hauptmarkt 1Öffnungszeiten
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