Sie möchten eine Wohnung in Zwickau abmelden?
Abmeldung eines Wohnsitzes
Ihr Anliegen
Verwandte Anliegen
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
Gebühren
keine
Bemerkungen/Hinweise
Eine Wohnung ist nur abzumelden, wenn der Betroffene
- seinen Aufenthalt im Ausland nimmt,
- lediglich eine von mehreren Wohnungen (z. B. die Nebenwohnung) aufgibt, ohne eine neue Wohnung zu beziehen
- nicht innerhalb einer Frist von einem Monat eine Wohnung im Inland bezieht.
Wichtig!
Die Abmeldung eines Wohnortes kann jetzt frühestens eine Woche vor Auszug angezeigt werden.
Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur noch bei der Meldebehörde der Hauptwohnung möglich.
Wissenswertes:
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptwohnung ist eine Abmeldung am letzten Wohnort nicht erforderlich. Dies erfolgt durch die Meldebehörde der Zuzugsgemeinde.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 1.000 Euro geahndet werden kann.
Für Ihre Abmeldung können Sie das angefügte Formular verwenden.
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Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Horlbeck
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62Besucheradresse
Hauptmarkt 1Öffnungszeiten
- Mo
- 7-13 Uhr
- Di
- 8-18 Uhr
- Mi
- 7-13 Uhr
- Do
- 8-18 Uhr
- Fr
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- Sa
- 8-13 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 830Fax: +49 375 833333