Sächsischer Familienpass

Ihr Anliegen

Sie möchten den Sächsischen Familienpass beantragen?

Verwandte Anliegen

Benötigte Unterlagen

  • Personaldokument des antragstellenden Elternteils
  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld (zum Beispiel: Bescheinigung der Familienkasse)
  • bei behinderten Kindern zusätzlich der Schwerbehindertenausweis

Gebühren

keine

Bemerkungen/Hinweise

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind,
    wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Wissenswertes:

Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Hinweise zu den beteiligten Einrichtungen finden Sie über den beigefügten Flyer. 

Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Die Geltungsdauer wird im Familienpass vermerkt.

Den Antrag erhalten Sie in der Meldebehörde oder über den eingefügten Link. 

 

  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1

    Öffnungszeiten

    Mo
    7-13 Uhr
    Di
    8-18 Uhr
    Mi
    7-13 Uhr
    Do
    8-18 Uhr
    Fr
    8-13 Uhr
    Sa
    8-13 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830
    Fax: +49 375 833333