Ihr Anliegen
Sie möchten einen Reisepass beantragen?
aktueller Hinweis
Aufgrund von zahlreichen Beantragungen verlängern sich aktuell die Lieferzeiten für Reisepässe. Die Bearbeitungszeit für Reisepässe, welche nicht im Expressverfahren beantragt werden, beträgt aktuell 5-6 Wochen!
Verwandte Anliegen
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- eine Urkunde, aus welcher der aktuelle Name hervorgeht (Geburtsurkunde; ggf. Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch)
- ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm), nicht älter als 6 Monate, das den biometrischen Merkmalen entspricht (siehe Fotomustertafel)
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Reisepässe müssen immer persönlich beantragt werden
Gebühren
Art des Passes | Person unter 24 Jahre | Person über 24 Jahre |
Reisepass | 37,50 Euro | 60,00 Euro |
Reisepass im Expressverfahren | 69,50 Euro | 92,00 Euro |
Bemerkungen/Hinweise
Bei der Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bei der Antragstellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht (Zustimmungserklärung), sowie die Kopie des Ausweisdokumentes vorzulegen. Das Kind/der oder die Jugendliche muss bei der Beantragung anwesend sein.
Wurde für das betreffende Kind/den oder die Jugendliche eine Erklärung/Entscheidung zum Sorgerecht getroffen, ist diese bei der Beantragung mit vorzulegen.
Abholung:
Die Abholung kann im Verhinderungsfall gegen Vollmacht an Dritte erfolgen. Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass beträgt ca. 4 Wochen. Wird der Reisepass früher benötigt, ist ein Expresspass (Lieferung innerhalb von 3-4 Werktagen) zu beantragen. Nur wenn der Reisepass noch schneller benötigt wird, darf die Passbehörde einen vorläufigen Reisepass ausstellen.
Für Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss zur Abholung des Reisepasses ein Sorgeberechtigter vorsprechen.
Wissenswertes:
Grundsätzlich werden Reisepässe mit 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie aber auch einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten, das ist vor allem für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge interessant.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.