Wohngeld
Wohngeldantrag (ONLINE)
Ihr Anliegen
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die Mieter (m/w/d) einer Wohnung oder eines Zimmers sind, und als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Benötigte Unterlagen
vollständig ausgefüllter Wohngeldantrag
Letztes Betriebskostenabrechnung bzw. letzte Mietanpassung
Nachweis der letzten Mietzahlung
Mietvertrag bzw. Heimvertrag (bei Heimbewohnern)
Das Wohngeld kann online unter https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000071 beantragt werden. Zusätzlich stehen die pdf Formulare auf dieser Seite zur Verfügung.
In Papierform sind die Formulare in der Wohngeldbehörde oder im Bürgerservice erhältlich. Ein Versand der Formulare ist aus Kostengründen nicht möglich.
In der Anlage des Wohngeldantrages befinden sich Hinweise und Erläuterungen zur Gewährung von Wohngeld.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und auf der Webseite Wohngeld - Bauen und Wohnen in Sachsen des Freistaates Sachsen.
Ausgeschlossen von Wohngeldleistungen sind Empfänger (m/w/d) von Transferleistungen (bspw. Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII).
Formulare Wohngeld
- Wohngeldantrag – Mietzuschuss (für Mieter von Wohnraum)
- Wohngeldantrag – Lastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum)
- Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen
- Anlage - Verdienstbescheinigung
- Mitteilung über Veränderungen zum Wohngeldantrag
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Hinweisblatt zu benötigten Antragsunterlagen
- Hinweise Datenschutz
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Amt für Familie, Schule und Soziales
Sachgebiet Wohngeldbehörde
Bianca Tröger
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- Do
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