Neues Namensrecht ab 1. Mai 2025

Zum 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Namensrechts in Kraft. Bitte beachten Sie, dass das neue Gesetz zahlreiche neue Varianten zur Namensänderung ermöglicht. Eine Beratung findet ausschließlich im Rahmen einer Vorsprache im Standesamt während der Sprechzeiten statt. In manchen Fällen kann auch ein Folgetermin notwendig sein.

Weitere Informationen, Beispiele und häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Justiz. 

  • Silvia Niemz
    Sachgebietsleiterin

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