Eheurkunde

Ihr Anliegen

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Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

  • Das erste Exemplar: 15 Euro
  • Für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde:  7 Euro

Bemerkungen/Hinweise

Antragsbefugt sind Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Eheurkunden sind auf Antrag zu erteilen an:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Vorfahren und Abkömmlinge
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

 

 

Wissenswertes:

Können Sie nicht persönlich vorsprechen, so besteht die Möglichkeit, die Eheurkunde mit einem formlosen Schreiben oder mittels des angefügten Formulars mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und persönlicher Unterschrift per Post, per Fax oder eingescannt per Mail bei uns abzufordern. Bei schriftlichen Anforderungen erhalten Sie mit Zusendung des Dokumentes einen Gebührenbescheid. Bei persönlichem Vorsprechen haben Sie die Möglichkeit der Bar- und EC-Zahlung.

Liegt die Eheschließung schon länger als 80 Jahre zurück, so wurden die Unterlagen bereits an das Stadtarchiv (siehe Link unter dem Textabschnitt) abgegeben. Das Stadtarchiv kann für Sie nur beglaubigte Abschriften anfertigen. Die Ausstellung von Urkunden ist nach Fristablauf nicht mehr möglich.

zuständig

  • Bürgeramt

    Standesamt
    Annika Lange
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830