Die Vergabe von Hausnummern dient der Orientierung innerhalb des Gemeindegebietes, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Gefahrenabwehr.
Hausnummern für Liegenschaften auf dem Gebiet der Stadt Zwickau vergibt das Sachgebiet Statistik und Wahlen an den Grundstückseigentümer. Die Vergabe ist gemäß der Kostensatzung der Stadt Zwickau gebührenpflichtig.
- Antrag auf Erteilung/Änderung einer Hausnummer
- Lageplan oder Flurkartenauszug mit Kennzeichnung des Haupteinganges
- ggf. Kopie des Grundbuchauszuges / Kopie des Kaufvertrages
- ggf. Nachweis eines/-r vorliegenden Bauantrags/-genehmigung
- ggf. Vollmacht des Eigentümers
Diese Unterlagen können auf elektronischem Wege sowie in Papierform an uns übermittelt werden. Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden keine Originale benötigt. Sollten Sie uns die benötigten Unterlagen in Papierform einreichen, teilen Sie uns bitte im Wege der Antragstellung mit, ob Sie diese wieder benötigen.
Eine Hausnummer kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
1. Onlineformular Die Daten werden hierbei in einem sicheren Verfahren übertragen. Die weiteren benötigten Unterlagen, z. B. der Lageplan, können direkt im Onlineformular hochgeladen werden. Sie können uns diese aber auch per Mail oder per Post nachreichen. |
2. Antrag zum Selberausdrucken Den ausgefüllten Antrag können Sie uns zusammen mit den weiteren benötigten Unterlagen per Mail oder Post zusenden. Zudem ist auch eine persönliche Abgabe des Antrags im Bürgerservice im Rathaus möglich, sowie nach telefonischer Terminvereinbarung im SG Statistik und Wahlen. |
3. formloser Antrag per Mail oder Post Dieser muss zwingend Angaben zum Grundstück (Flurstücknummer, Gemarkung) sowie zum Grundstückseigentümer beinhalten. |
Bitte beachten Sie bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten unsere Datenschutzhinweise.