Mahnung muss sein!

Das Amt für Finanzen, SG Buchhaltung/Vollstreckung, wickelt das gesamte Forderungsmanagement der Stadt Zwickau ab. Da es bei öffentlich-rechtlichen Forderungen wie zum Beispiel bei Grund- und Gewerbesteuern, Elternbeiträgen oder Essengeld nicht bezahlte Fälligkeiten gibt, ist das Mahnwesen und die Zwangsvollstreckung unerlässlich.

Die Stadt Zwickau ist verpflichtet, denn das ist auch im Interesse jedes Einzelnen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um Einnahmen zu sichern. Denn das Geld, welches vom säumigen Bürger nicht im Stadtsäckel eingeht, fehlt an anderer Stelle, um dringend nötige Ausgaben zu tätigen. Da dies jedes Jahr beträchtliche Summen sind, arbeiten die Mitarbeiter mit vollem Einsatz an der zügigen Einziehung offener Forderungen.

Und weil das so ist, ist es unumgänglich, dass unverzüglich gemahnt und wenn nötig auch vollstreckt wird.
Das Amt für Finanzen mahnt vollautomatisch. Da es vorkommen kann, dass aus einer Zahlung von Ihnen hier ein Guthaben entsteht, werden alle zur Mahnung anstehenden Einzelforderungen zuvor daraufhin überprüft, ob eine Aufrechnung möglich ist, darüber werden Sie natürlich informiert.


Bitte haben Sie Verständnis, wenn es einmal vorkommen sollte, dass Sie eine Mahnung über eine Forderung erhalten, die Sie schon bezahlt haben. Auch wir sind auf die korrekte Übermittlung Ihrer Zahlungsdaten von den Banken angewiesen. Zudem ist es nicht ausgeschlossen, dass sich trotz aller Sorgfalt ein Fehler einschleicht.
Deshalb: Wenden Sie sich in diesem Falle bitte unverzüglich an die im Mahnschreiben genannte Kontaktperson. Halten Sie bitte das Personenkonto bereit, dann kann die Sache schnell und unkompliziert geklärt werden.