Rückerstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten

Ihr Anliegen

Sie möchten einen Zuschuss über die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten für Ihr Kind beantragen?

Die Stadt Zwickau gewährt zur Unterstützung der Zwickauer Familien und Minderung deren finanziellen Belastungen als freiwillige Leistung einen Zuschuss über den Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten für das Bildungsticket gemäß der Schülerbeförderungssatzung (SBS - Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen -ZVMS- über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten).

Anspruchsberechtigung

Der Zuschuss wird erstattet für:

  • Schülerinnen und Schüler
  • die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben und
  • eine weiterführende Schule in den Klassenstufen 5 bis 12 im Landkreis Zwickau in kommunaler oder freier Trägerschaft besuchen (allgemeinbildende Schulen: Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen - ausgenommen sind berufsbildende Schulen, u.a. Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, berufliche Gymnasien, Fachschulen und Hochschulen) sowie
  • ein gültiges Bildungsticket im Verkehrsverbund Mittelsachsen in der Regel für öffentliche Verkehrsmittel erworben haben.

Der Landkreis Zwickau unterstützt Eltern von Grundschülerinnen und -schülern sowie Förderschülerinnen und -schülern der Klassen 1 bis 4 mit gemeldeter Hauptwohnung im Landkreis einschließlich Stadt Zwickau mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 120,00 EUR:

Bildungsticket (landkreis-zwickau.de)

Die Leistung der Erstattung der Schülerbeförderungskosten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (bei Bezug von Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG) ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen hierfür kann beim Sozialamt des Landkreises Zwickau oder dem Jobcenter Zwickau vorgenommen werden:

Bildung und Teilhabe (landkreis-zwickau.de)

Jobcenter Zwickau - Bildung und Teilhabe

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag im formgebundenen Formular (siehe unten unter Formulare),
  • vollständiger Zahlungsnachweis (Einmalzahlung oder alle Monatsbeträge) und
  • Schulbescheinigung oder Bestätigungsvermerk der Schule im Antragsformular.

Die Antragstellung ist im Rathaus, Hauptmarkt 1

  • persönlich im Bürgerservice (EG rechts) und im Amt für Familie, Schule und Soziales (2. OG) oder
  • schriftlich im Amt für Familie, Schule und Soziales

möglich.

Bemerkungen/Hinweise

Fristen

Der Antrag ist spätestens bis zum 30.09. eines Kalenderjahres für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Wird diese nicht eingehalten, ist eine Bewilligung ausgeschlossen.

Auszahlungsmodalitäten

  • Die Kosten für die Schülerbeförderung sind zunächst in voller Höhe selbst zu entrichten und werden im Nachhinein mit dieser Leistung schuljährlich bis zu 120,00 EUR bzw. 10,00 EUR monatlich im Schuljahr bezuschusst. Die Vorlage des vollständigen Zahlnachweises setzt bei monatlicher Zahlweise die Beibringung der Nachweise über alle Monatsbeträge voraus!
  • Die Auszahlung an die berechtigte Person erfolgt grundsätzlich bargeldlos durch Überweisung auf das im Antrag benannte Bankkonto.

Weitere Hinweise finden Sie auf unserem Merkblatt unter Formulare.

Formulare

Rechtsgrundlagen

  • Amt für Familie, Schule und Soziales

    Haushalt und soziale Angelegenheiten
    Stefanie Riege

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 834035
    Fax: +49 375 834040