Bauvoranfrage/Vorbescheid

Ihr Anliegen

Sie möchten vor einem Bauantrag einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben klären lassen. Dafür können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Sie erhalten dann einen Vorbescheid zu genau diesen Fragen.

Rechtsgrundlage:

§ 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO), DVOSächsBO

Benötigte Unterlagen:

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

A)  digital (siehe zur digitalen Antragstellung) oder 

B)  in Papierform (zweifach und zusätzlich elektronisch, z. B. per E-Mail) 

  • Formular „Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung“ (Anlage 5)
  • Formular „Schriftlicher Teil des Lageplans“ (Anlage 8)
  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie ein Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu den benachbarten Flurstücken (ONLINE Liegenschaftskataster beim Landratsamt Zwickau) - nicht älter als sechs Monate
  • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:500)
  • -> mit Eintragung der geplanten baulichen Anlage inkl. Größeangaben
  • -> mit Angaben zur geplanten und vorhandenen Nutzung 
  • -> mit Eintragung der Zufahrt von der öffentlichen Straße 
  • -> ggfs. mit den Abständen zu Grundstücksgrenzen 
  • aktueller Nachweis zur Löschwasserversorgung (Wasserwerke Zwickau)
  • Angabe zum umbauten Raum, wenn ein Rohbau errichtet wird oder alternativ zu den Herstellungskosten (zur Ermittlung der Gebühren)

Je nach Fragestellung oder im Einzelfall können weitere Unterlagen zusätzlich erforderlich sein.

Gebühren:

Die genaue Höhe richtet sich prozentual nach der Baugenehmigungs-gebühr, je nach dem Umfang Ihrer Fragen. Die Gebühr für einen Vorbescheid beträgt mindestens 125 €. 

Zusätzliche Kosten können entstehen:

  • wenn Unterlagen nachgefordert werden
  • wenn Nachbarn durch die Behörde beteiligt werden müssen (25 € je Nachbar plus Zustellkosten)

Bemerkungen/Hinweise:

Eine Bauvoranfrage ist nicht möglich für:

•    bereits verwirklichte Vorhaben

•    verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 SächsBO

•    Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 SächsBO

Ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist nur dann nicht erforderlich, wenn es ausschließlich um Fragen des Planungsrechts geht.

Nachbarbeteiligung:

Eigentümer benachbarter Flurstücke müssen generell beteiligt werden.

1.   Die Nachbarn unterschreiben die Lagepläne und Zeichnungen selbst.

2.   Wenn keine schriftliche Zustimmung vorliegt, wird der Vorbescheid den betroffenen Nachbarn zu. Die Kosten dafür trägt der Antragsteller.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel von:

•     der Art der gestellten Fragen

•     dem Umfang fehlender Unterlagen

•     der Beteiligung anderer Fachbehörden

Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von drei Monaten.

Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Wissenswertes:

Welche Fragen dürfen in einer Bauvoranfrage gestellt werden?

Mit einer Bauvoranfrage dürfen einzelne, konkrete Fragen zu einem bestimmten Bauvorhaben gestellt werden.

Wichtig ist:

• Die Fragen müssen klar formuliert sein.

• Sie müssen im Grunde mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können.

• Es darf nicht um mehrere Varianten eines Vorhabens gleichzeitig gehen.

Beispiele für zulässige Fragen:

• Ist das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig?

• Ist das Vorhaben denkmalschutzrechtlich zulässig?

• Ist das Vorhaben naturschutzrechtlich zulässig?

Bei Fragen zu Denkmal-, Natur- oder Wasserrecht sollte vorab mit der jeweils zuständigen Fachbehörde abgestimmt werden, welche Unterlagen nötig sind.

Welche Fragen sind nicht zulässig?

•     Ist das Vorhaben insgesamt zulässig? 

•     Ist das Vorhaben genehmigungsfähig?

•     Welche Nutzung ist allgemein zulässig?

•     Welche Variante des Vorhabens ist zulässig oder wird von der Stadt bevorzugt?

•     Liegt das Vorhaben im Innen- oder Außenbereich?

•     Wie stark darf das Grundstück maximal bebaut werden?

  • Amt für Bauordnung und Denkmalschutz

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