Ihr Anliegen:
Sie möchten Grillen und einen städtischen Grillplatz nutzen.
Rechtsgrundlage:
Polizeiverordnung der Stadt Zwickau vom 29.09.2023, § 18 (1)
Gebühren: 17 €
Hinweise für das Grillen:
- Die Nutzung der Grillplatzeinrichtungen ist antragspflichtig
- Zugelassen ist das Grillen nur mit handelsüblichen Holzkohle- oder Gasgrillgeräten im Grillplatzbereich
- Zu Bäumen, Sträuchern, ausgetrockneten Grasflächen und anderen leicht entflammbaren Gegenständen ist ein Abstand von mindestens 10 Metern einzuhalten
- Vermeiden Sie Funkenflug!
Bei starkem Wind und nach dem Grillen ist die Glut vollständig zu löschen! - Ab Waldbrandwarnstufe 3 ist das Grillen an den Standorten Mosel und Oberrothenbach nicht gestattet
Ordnung und Sauberkeit:
- Verlassen Sie bitte den Grillplatz im sauberen Zustand
- Abfälle und ausgekühlte Grillrückstände bitte in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen oder optimalerweise wieder mitnehmen
Bemerkungen/Hinweise:
Für die Nutzung des Grills an der Forellenmühle in Mosel ist ein Schlüssel notwendig. Dieser kann zu den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Abstimmung im Garten- und Friedhofsamt abgeholt und abgegeben werden. Es ist ein Schlüsselpfand in Höhe von 10,00 € zu hinterlegen.