Sachgebiet Liegenschaftsdienst

Bis zum Jahr 1977 gab es im Stadtgebiet Zwickau eine O-Bus-Linie von Weißenborn über die Crimmitschauer Straße, Reichenbacher Straße nach Lichtentanne und Stenn.

Nach Stilllegung dieser O-Bus-Linie sind die vorhandenen O-Bus-Masten auf den Grundstücken, die sich zum Teil in Privateigentum befinden, nicht entfernt worden.

 Durch den Stadtrat wurde im Haushalt der Stadt Zwickau ein Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro bereitgestellt, der an private Dritte für den Rückbau derartiger O-Bus-Masten als Zuschuss ausgereicht werden kann.

Daher ist es möglich, das betroffene Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück sich ein stillgelegter O-Bus-Mast befindet und durch den Grundstückseigentümer im Jahr 2021 (durch eine Fachfirma bzw. bei Eigenleistung mit Nachweis der Entsorgungskosten, Arbeitsleistung in Form von Arbeitsstunden kann nicht abgerechnet werden) zurückgebaut werden soll, einen Zuschuss bei der Stadt Zwickau zu beantragen. Die Höhe des auszureichenden Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der gestellten Anträge und beträgt in Abhängigkeit der nachweisbaren Kosten höchstens 3.000,00 Euro je Mast.

 Dieser Zuschuss ist bei der Stadt bis spätestens 15.01.2021 schriftlich zu beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie unter www.zwickau.de (Bürger & Politik, Verwaltung, Formulare) oder das Liegenschafts- und Hochbauamt sendet das Formular bei entsprechender schriftlicher Anforderung zu (Liegenschafts-undHochbauamtzwickaude bzw. Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hochbauamt, Hauptmarkt 26, 08056 Zwickau). Im Anschluss daran erfolgt durch die Stadt eine Prüfung auf Berechtigung, die dann den Abschluss einer Zuschussvereinbarung zur Folge hat. Nach dem fachgerechten Rückbau, dessen Abrechnung und Kontrolle durch die Stadt erfolgt, wird dann der Zuschuss ausgereicht.