Ausgleichspflanzungen, Ersatzpflanzungen

Ihr Anliegen:

Sie haben nach Erteilung einer Fällgenehmigung einen Baum oder Großstrauch beseitigt und müssen Ersatzpflanzungen leisten

oder  
Sie haben gegen ein Verbot der Gehölzschutzsatzung verstoßen und müssen Ersatzpflanzungen leisten.

Verwandte Anliegen:

Rechtsgrundlagen:

Benötigte Unterlagen:

  • Fällgenehmigung mit Auflagen zum Ersatz in Nebenbestimmungen bzw. Anordnung zur Ersatzpflanzung (siehe Formular unten).
  • Anzeige der Ersatzpflanzungen bei der Stadtverwaltung Zwickau nach Durchführung der Pflanzungen (siehe Formular unten).
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, wenn Ersatz nicht auf eigenem Grundstück geleistet wird.

Bemerkungen/Hinweise:

Als Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Baum- und Straucharten zu verwenden. Darunter sind vorrangig Laubgehölze zu verstehen. Lebensbäume (Thuja), Scheinzypressen, Tannen und Fichten werden in der Regel nicht als Ersatz anerkannt.

Detailliertere Informationen erhalten sie in folgendem Infoblatt:

zuständig

  • Umweltbüro

    Sandy Richter &
    Anke Heymann

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    VWZ, Haus 3, Zimmer 335
    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: 0375 83-3650 & 83-3651
    Fax: +49 375 833636

(Stand: 08.03.18)