Ihr Anliegen:
Sie haben konkrete Fragen zur Lärmbelastung an stark frequentierten Straßen im Stadtgebiet Zwickau.
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letzte Änderung der Seite: 09.07.2020
gedruckt am: 28.01.2023
Sie haben konkrete Fragen zur Lärmbelastung an stark frequentierten Straßen im Stadtgebiet Zwickau.
Hier können die Ergebnisse der Lärmkartierung eingesehen werden:
Lärmkartierung gemäß §47c Bundes-Immissionsschutzgesetz, Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung und Vermeidung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002):
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist ein einheitliches, gesamteuropäisches Konzept, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu erfassen, sie zu mindern oder ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie wurde mit Gesetz vom 24.Juni 2005, mit der Einführung eines neuen, sechsten Teiles des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Vorschriften des § 47 BImSchG verpflichten dazu, die Lärmbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an den Hauptstrecken der Bahn und im Umland großer Flughäfen zu erfassen und in Lärmkarten grafisch darzustellen. Zuständig sind die Gemeinden oder für Schienenverkehr das Eisenbahnbundesamt.
Da die Stadt Zwickau nicht das Kriterium eines "Ballungsraumes" im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie erfüllt, müssen im Stadtgebiet Lärmkarten für alle Hauptverkehrsstraßen- bzw. Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelegung von mindestens 3 Mio. Kfz pro Jahr erstellt werden. Die Lärmkarten des Jahres 2011 wurden 2017 auf Grundlage neuer Verkehrsdaten aktualisiert. Folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte wurden untersucht:
Alle nicht untersuchten Straßen bzw. Straßenabschnitte haben ein Verkehrsaufkommen von weniger als 3 Mio. Kfz. pro Jahr. In Einzelfällen wurden zur besseren Anschaulichkeit Straßen mit geringfügig geringerem Verkehrsaufkommen mitgeführt.
(Stand: 09.07.20)
Hier sind einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die Ihnen bei der Interpretation der Lärmkarten helfen sollen:
Die Lärmkarten und der Bericht können auch während der Sprechzeiten im Umweltbüro eingesehen werden.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung im gesamten Freistaat Sachsen können hier eingesehen werden:
Die Ergebnisse der Lärmkartierung an Schienenwegen können hier eingesehen werden: