Historie

Am Ende des 19. Jahrhunderts umfasst der Weißenborner Wald ca. 94 ha mit einer forstwirtschaftlichen Nutzung. Durch die ansässige Industrie wurden vor allem bei den Nadelholzarten starke Rauschäden verursacht. Für die Aufforstungen wählte man deshalb vorwiegend Laubgehölze in vielen verschiedenen Arten aus.

Um 1900 wurde die Zielstellung erarbeitet, den Weißenborner Wald in einem Waldpark für die Naherholung umzuwandeln. Der damalige Oberbürgermeister Karl Keil, der Vorsitzende des Erzgebirgszweigvereins Dr. Ernst Fritsche und Gartenbauarchitekt Paul Lorenz setzten sich für dieses Vorhaben mit vielen Aktivitäten ein. Für die Schaffung eines Waldgürtels wurden zahlreiche Flächen hinzugekauft und ausschließend angeforstet. Im Jahre 1910 war die Waldfläche bereits auf 210 ha angewachsen. In den folgenden Jahrzehnten vergrößerte sich der Wald durch weitere Ankäufe und Aufforstung ständig. Heute befinden sich dort fast 300 ha forstlich genutzte Flächen im Eigentum der Stadt.

Mit der Anlage der Weißenborner Waldteiche um 1900 wurde die Umgebung parkähnlich gestaltet. Es erfolgte der Ausbau von Wanderwegen sowie die Aufstellung von Sitzbänken und Schutzhütten. Aus dieser Zeit stammen auch die ältesten Rhododendronanpflanzungen.

Mit der Zunahme der Waldfläche dehnte sich auch das Wegenetz immer weiter aus und neue Erholungseinrichtungen entstanden. Durch entsprechende Pflege und Erholungsmaßnahmen sowie Ergänzungen mit neuen Anlagen soll der Erholungswert unseres Waldes weiter erneuert werden.

Im Jahre 1956 wurde der Stadtwald zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Seit 1999 bildet er den Kernbereich des nunmehr 446 ha umfassenden Landschaftsschutzgebietes, welches sich auf den Stadtgebieten von Zwickau und Werdau erstreckt. Die neue, den aktuellen Erfordernissen angepasste Rechtsverordnung wurde am 01.01.1999 wirksam.

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Teichanlage um 1905
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Fritzsche-Gedenkstein
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Heinrichsruh um 1905
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Bellmanns-Brunnen um 1910
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Waldparkteich um 1920