Trillerstraße, Flurstück 163d der Gemarkung Eckersbach
| Eigenschaft | Charakteristika |
|---|---|
| Flurstücke: | 163d |
| Gemarkung: | Eckersbach |
| Grundstücksgröße: | 540 m² |
| Lage: | Talstraße, Stadtteil-Nr. 28, Trillerberg |
| Objektbeschreibung: | Es handelt sich um ein unbebautes Flurstück mit Baumbestand in Hanglage. |
| Planungsrecht/Planungsziel: | Planungsrechtlich befindet sich das Flurstück im Innenbereich nach § 34 (2) BauGB. Entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung handelt es sich um ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO.Im Entwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) mit Stand 02/2013 ist dieses Flurstück als Mischgebiet dargestellt. |
| Besonderheiten: | Der vorhandene geschützte Gehölzbestand stellt Wald gemäß Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) dar. Bauliche Anlagen mit Feuerstätten und Gebäude müssen gemäß § 25 (3) SächsWaldG einen Abstand von 30m einhalten. Die Bebaubarkeit ist abschließend über das Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.Im südlichen Teil befindet sich der Gewässerrandstreifen des Kellergrundbaches. |
| Mindestgebot: | Der Verkehrswert wurde noch nicht ermittelt. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens auf Kosten des Erwerbers ist notwendig. |
Ansicht 1
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