Flurstück 390/10 Gemarkung Pölbitz - Büttenstraße
| Eigenschaft | Charakteristika |
|---|---|
| Flurstück: | 390/10 Gemarkung Pölbitz |
| Grundstücksgröße: | ca. 12.394 m²Vor Verkauf ist eine Vermessung notwendig, da Wegebindungen und Flächen für die Pflege angrenzender Flächen bei der Stadt verbleiben müssen. |
| Lage: | Pölbitz, Stadtteil-Nr. 31 |
| Objektbeschreibung: | Das Objekt ist bebaut mit einer langgestreckten Baracke und einer alten Trafostation. Der Abriss der Baracke über die Stadt wird derzeit geprüft.Auf dem Grundstück befindet sich eine Zisterne (Wasserhochbehälter), die in Absprache mit dem Feuerwehramt wieder zu ertüchtigen ist. |
| Planungsrecht/Planungsziel: | Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 077 für das Gebiet Zwickau-Pölbitz und ist planungsrechtlich nach § 30 (1) BauGB zu beurteilen. Als Art der baulichen Nutzung sind die eingeschränkten Gewerbegebiet GEe 1 und 2 gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Der B-Plan Nr. 077 ist auf der Internetseite www.zwickau.de unter Amt für Umwelt und Stadtplanung einsehbar.Da die Ferngasleitung, anders als im B-Plan angegeben, verlegt wurde, ist das Baufeld größer als die im B-Plan ausgewiesene GE-Fläche. Hier kann eine Befreiung von der Baugrenze mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt werden.Für die Prüfung der gewünschten Nutzung wird eine Bauvoranfrage empfohlen. |
| Besonderheiten: | Das Grundstück befindet sich im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Zwickauer Mulde, so dass Abstimmungen mit der Unteren Wasserbehörde empfohlen werden.Des Weiteren ist es unter der Kennziffer AKZ 6700 0563 „Zellstoff- und Papierfabrik“ im Sächsischen Altlastenkataster erfasst. Es wurde bereits umfangreiche Bodenuntersuchungen durchgeführt, die bei tiefbautechnischen Baumaßnahmen zu beachten sind. Aufgrund der Gegebenheiten vor Ort sind umweltfachliche Auflagen zu berücksichtigen. Zur Ermittlung dieser wird im Auftrag der Stadt derzeit eine Artenschutzuntersuchung durchgeführt. |
| Energieausweis: | Aufgrund des geplanten Abrisses des aufstehenden Gebäudes ist kein Energieausweis erforderlich. |
| Mindestgebot: | Der Verkehrswert ist noch nicht ermittelt. Die Erstellung eines Wertgutachtens ist erforderlich und wird bei Vorliegen eines Kaufinteresses beauftragt.Der Erwerber trägt die Kosten des Wertgutachtens und die Vermessungskosten.(ca. 7.400 €)Der Bodenrichtwert liegt in diesem Gebiet bei 32 € pro Quadratmeter. |
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