Informationen zum Wohngeld-Plus-Gesetz und Heizkostenzuschuss II

veröffentlicht am: 21.12.2022

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde im November durch den Bundestag beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Wohngeld-Plus sollen mehr Menschen berechtigt sein, Wohngeld zu erhalten. Die Bundesregierung geht von einer Verdreifachung der Anzahl der Berechtigten aus.

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz verändern sich auch einige Berechnungsgrößen bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs. Konkret für die Stadt ergibt sich beispielsweise eine Änderung der Mietstufe: Ab dem 1. Januar 2023 wird die Stadt Zwickau von der bisherigen Mietstufe 2 in die Mietstufe 1 herabgestuft. Damit verringern sich die Höchstbeträge, welche maximal als anrechenbare Miete anerkannt werden können. Dem gegenüber sollen die steigenden Heiz- und Wohnkosten durch zwei neu eingeführte Pauschalen, die Klimakomponente und die Heizkostenkomponente, Berücksichtigung finden.

Aktuelle Wohngeldempfänger

Wer bereits Wohngeld erhält, braucht bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums nichts weiter zu veranlassen. Die Ansprüche auf das Wohngeld-Plus und den zweiten Heizkostenzuschuss werden automatisch überprüft, die Höhe gegebenenfalls neu berechnet und automatisch ein neuer Bescheid ausgestellt und zugeschickt.

Neue Antragsteller

Wer noch kein Wohngeld erhält, kann einen (neuen) Antrag auf Wohngeld stellen. Informationen hierzu sind im Internet auf den Seiten der Wohngeldbehörde der Stadt Zwickau eingestellt. Dort sind auch nähere Informationen zum Wohngeld-Plus und mehrere Wohngeldrechner zu finden, um selbst prüfen zu können, ob man möglicherweise zum Kreis der Berechtigten gehört.

Bereits seit dem Herbst gehen in der Wohngeldbehörde eine Vielzahl an Wohngeldanträgen ein. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck an der Antragsbearbeitung. Durch die geplante Ausweitung des Kreises der Berechtigten wird sich die Zahl der Wohngeldanträge vermutlich noch erhöhen. Diesen Herausforderungen versucht die Stadt – insbesondere die Wohngeldbehörde - durch die Optimierung verschiedener Arbeitsabläufe und mit Hilfe personeller Verstärkung gerecht zu werden. Gleichwohl kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Hierfür wird um Verständnis gebeten, ebenso ist bitte von aktuellen Sachstandsanfragen abzusehen.

Wohngeld-Antrag

Die Vordrucke zur Beantragung von Wohngeld liegen in der Wohngeldbehörde (Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 4/Eingang D) und im Bürgerservice im Rathaus aus und sind auch auf den städtischen Internetseiten unter dem Schlagwort „Wohngeld“ abrufbar.

Die ausgefüllten Anträge können sowohl in der Wohngeldbehörde als auch im Bürgerservice (nur Abgabe, keine Beratung) abgegeben werden. Gern können die Anträge auch auf dem normalen Postweg versendet oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung (Verwaltungszentrum Haus 4, Haus 9 und Haupteingang VWZ/Werdauer Straße sowie am Rathaus) eingeworfen werden.

Bitte beachten

Die Wohngeldbehörde der Stadt Zwickau ist nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zwickau zuständig!

Zu erreichen ist die Wohngeldbehörde telefonisch unter der zentralen Rufnummer 0375 834095 oder per E-Mail an wohngeldzwickaude

Persönliche Vorsprachen sind nur während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung möglich, d.h. dienstags 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, donnerstags 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr.