Das Bürgeramt informiert:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Bürgeramtes sind dankbar, dass sich bereits rund 400 Männer und Frauen bereit erklärten, die Wahlen am 9. Juni als Wahlhelfer zu unterstützen. Trotzdem werden noch 350 Helfer für die Wahl zum Europäischen Parlament, die Kreistags- und die Stadtratswahl sowie die Wahl der Ortschaftsräte gesucht. Sie werden in den 61 Wahllokalen sowie den 18 Briefwahlvorständen eingesetzt.
Der jeweilige Wahlvorstand setzt sich aus dem Vorsteher, seinem Stellvertreter sowie einem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern zusammen. Zu den Aufgaben im Wahllokal, die am 9. Juni von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben, gehören insbesondere die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses. Im Briefwahlvorstand werden unter anderem die Wahlbriefe zugelassen und die Wahlergebnisse ermittelt.
Wahlhelfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Außerdem sollten sie teamfähig und gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Für die Tätigkeit bezahlt die Stadt Zwickau eine Aufwandsentschädigung nach der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung: für allgemeine Wahlvorstände von 70 bis 90 Euro und für Briefwahlvorstände von 60 bis 70 Euro. Weitere 15 Euro erhalten Wahlhelfer bei der Auszählung der Ortschaftsratswahl.
Nähere Informationen zur Wahl sowie der Link für die Online-Anmeldung sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden. Das Online-Formulars hat den Vorteil, dass Interessierte gleich bei der Anmeldung sehen, welche Wahllokale und Positionen noch zur Verfügung stehen und sich konkret für eine dieser freien Positionen anmelden können. Ebenso besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Aufgrund der umfangreichen Wahlen an dem Sonntag sollten sich alle Wahlhelfer darauf einstellen, bis nach Mitternacht im Einsatz zu sein. In einzelnen Wahllokalen könnte die Fortsetzung der Auszählung am darauffolgenden Montag, dem 10. Juni notwendig werden. Auch an dem Montag ist Unterstützung wünschenswert, der Einsatz ist aber nicht zwingend erforderlich.