Wahlhelfer

Europa- und Kommunalwahl 2024

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Liebe Zwickauerinnen, liebe Zwickauer, 

die Stadt Zwickau sucht freiwillige Helferinnen und Helfer, die sich am Sonntag, dem 09. Juni 2024, als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer engagieren.

An diesem Tag finden die Wahl zum Europäischen Parlament sowie folgende Kommunalwahlen statt:

  • Kreistagswahl des Landkreises Zwickau
  • Stadtratswahl der Stadt Zwickau
  • Ortschaftsratswahl in den Ortschaften Oberrothenbach, Mosel, Schlunzig, Crossen, Cainsdorf, Rottmannsdorf

Können wir mit Ihnen rechnen?

Wenn Sie uns am Wahlsonntag unterstützen wollen, dann finden Sie hier alle notwendigen Informationen zur Anmeldung sowie zu Ihrem Einsatz als Wahlhelfer/in.

  • Bürgeramt

    Statistik und Wahlen
    Frau Sawatzki
    Sachbearbeiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau
    Haus 4, Eingang A

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 831205
    Fax: +49 375 831212

Anmeldung als Wahlhelfer/in

Bitte beachten Sie die folgenden Datenschutzhinweise aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Über den nachfolgenden Link können Sie sich als Wahlhelfer/in anmelden.

Informationen zum Einsatz als Wahlhelfer/in

Allgemeines zum Wahlvorstand

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder eines Wahlvorstandes.

Ein Wahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Wahlvorsteher/in
  • stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  • Schriftführer/in
  • drei bis fünf Beisitzer/innen

Allgemeiner Wahlvorstand

Als Mitglied eines allgemeinen Wahlvorstandes sind Sie in einem der 61 Wahlbezirke der Stadt Zwickau im Einsatz und stellen den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmauszählung im Wahlraum sicher.

Welche Aufgaben erwarten Sie?

Bevor die Wahl um 8 Uhr durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher eröffnet wird, ist der Wahlraum zunächst durch den Wahlvorstand einzurichten.

In der Wahlzeit, von 8 bis 18 Uhr, unterscheiden sich die Aufgaben innerhalb des Wahlvorstandes anhand der entsprechenden Funktionen:

  • Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher überwacht den reibungslosen Ablauf der Wahl und ist für den Wahlstab der Stadt Zwickau erste/r Ansprechpartner/in im Wahllokal.
  • Die Schriftführerin/Der Schriftführer hat im Wählerverzeichnis die Stimmabgabe der Wähler/innen zu vermerken sowie die Wahlniederschrift zu führen.
  • Hauptaufgabe der Beisitzer/innen ist die Prüfung der Wahlberechtigung sowie die Ausgabe der Stimmzettel.

In der Regel arbeitet der Wahlvorstand während der Wahlzeit in zwei Schichten, wobei im Vorfeld mit der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet.

Nach Ende der Wahlzeit finden die Auszählungen statt, um die Wahlergebnisse zu ermitteln. Zu diesen muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.

Bitte beachten Sie, dass die Auszählungen aufgrund der Vielzahl an auszuzählenden Wahlen bis nach Mitternacht dauern können. Ggf. kann es auch zu einer Unterbrechung der Auszählung/en und Fortsetzung am Montag kommen. In diesem Fall besteht für die Wahlvorsteher/in und deren/dessen Stellvertreter/in sowie die Schriftführerin/den Schriftführer Anwesenheitspflicht für die Auszählungsfortsetzung.

Briefwahlvorstand

Die Mitglieder der 18 Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag des Wahltages in der Pestalozzischule (Seminarstraße 3, 08058 Zwickau).

Welche Aufgaben erwarten Sie?

Nachmittags sind Sie für die Zulassung der Wahlbriefe verantwortlich.

Ab 18 Uhr ermitteln Sie die Briefwahlergebnisse.

Innerhalb des Wahlvorstandes unterscheiden sich die Aufgaben anhand der entsprechenden Funktion:

  • Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher überwacht den reibungslosen Ablauf der Wahl und ist für den Wahlstab der Stadt Zwickau erste/r Ansprechpartner/in.
  • Die Schriftführerin/Der Schriftführer hat die Wahlniederschrift zu führen.
  • Die Beisitzer/innen erhalten Ihre Aufgaben von der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher.

Bitte beachten Sie, dass die Auszählungen aufgrund der Vielzahl an auszuzählenden Wahlen bis nach Mitternacht dauern können. Ggf. kann es auch zu einer Unterbrechung der Auszählung/en und Fortsetzung am Montag kommen. In diesem Fall besteht für die Wahlvorsteher/in und deren/dessen Stellvertreter/in sowie die Schriftführerin/den Schriftführer Anwesenheitspflicht für die Auszählungsfortsetzung.

Voraussetzungen zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit:

  • Sie haben am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind der deutschen Sprache mächtig. 
  • Sie stehen nicht selbst zur Wahl.
  • Sie sind nicht als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt.
  • Sie sind gesundheitlich in der Lage, diese Funktion auszuüben.
  • Sie sind teamfähig. 

Vorkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht erforderlich!

Schulung und Entschädigung der Wahlhelfer/innen

Schulungen:

Die Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen sowie deren Stellvertreter/innen werden im Vorfeld der Wahl geschult. Die Schulungen finden im Zeitraum vom 21.05.2024 bis 28.05.2024 im Bürgersaal im Rathaus statt. Den genauen Termin teilen wir Ihnen mit dem Berufungsschreiben Ende April 2024 mit.

Die Beisitzer/innen erhalten am Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahlraumes von der/dem Vorsitzenden bzw. deren/dessen Stellvertreter/in eine Einweisung in ihre Aufgaben. 

Entschädigung:

Alle Wahlhelfer/innen erhalten als Dankeschön eine Aufwandentschädigung (s. Tabelle) sowie 15€ als Verpflegungspauschale anhand der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung der Stadt Zwickau. Die Auszahlung erfolgt im Nachgang der Wahl per Überweisung. Achten Sie daher bitte bei der Anmeldung auf die korrekte Eingabe Ihrer Bankverbindung.

Wahlhelfer/innen in einem Wahlvorstand mit einer Ortschaftsratswahl erhalten neben den nachfolgend genannten Beträgen weitere 15€ Aufwandsentschädigung.

Allgemeiner Wahlvorstand Briefwahlvorstand
Wahlvorsteher/in 90 € 70 €
stellvertretende/r Wahlvorsteher/in 80 € 65 €
Schriftführer/in 80 € 65 €
stellvertretende/r Schriftführer/in 80 € -
Beisitzer/innen 70 € 60 €