Am Donnerstag, dem 29. Januar findet die nächste Stadtratssitzung statt. Ab 16 Uhr beschäftigen sich die Mitglieder mit vier Anträgen und fünf Beschlussvorlagen. Zu diesen gehören beispielsweise die Gewährung von Zuschüssen an kommunale Gesellschaften, die beabsichtigte Schließung einer Kita oder der Grundsatzbeschluss zum Umbau des Sportplatzes am Wasserturm. Dafür sollen Mittel aus dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – die sogenannte Sportmilliarde – genutzt werden. Die Einwohnerfragestunde ist für den Zeitraum von 17 bis 18 Uhr eingeordnet.
Die Unterlagen für die Sitzung, die im Bürgersaal des Rathauses stattfindet, sind im Ratsinformationssystem eingestellt.
Tagesordnung
1. Allgemeine Regularien
2. Bekanntgabe und Verpflichtung eines Nachrückers
3. Anträge der Fraktionen/Jugendbeirat
3.1. Namensgebung eines ICE auf die Stadt „Zwickau“
3.2. Mitwirkung des Stadtrates in Auswahl- und Bewertungskommissionen
3.3. Organisationsstruktur des Marketingbereiches in der Stadtverwaltung
3.4. Zukünftige Rechtsform des Sportstättenbetriebes der Stadt Zwickau
4. Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen
4.1. Gewährung von Ausgleichszahlungen und Zuschüssen an städtische Beteiligungsgesellschaften im Haushaltsjahr 2026
4.2. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2025
4.3. Schließung kommunale Kindertagesstätte Gutwasserstraße (Gutwasserstraße 21, 08056 Zwickau) zum Schuljahresende 2025/2026
4.4. Grundsatzbeschluss zum Umbau des Naturrasenplatzes "Sportplatz Am Wasserturm" in einen Kunstrasenplatz in Zwickau-Oberplanitz
4.5. Abrechnungsbeschluss; Energetische Sanierung Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Marienthal, Marienthaler Straße 120, 08060 Zwickau
5. Einwohnerfragestunde (17:00-18:00 Uhr)
6. Anfragen der Stadträte
7. Informationen der Verwaltung
7.1. Ergebnis für den "Prüfauftrag zur Etablierung eines Wochenmarktes im Stadtzentrum an Samstagen (AN/006/2025)"
8. Beschlussfassung über die Einberufung der nächsten Sitzung
Hinweis zur Einwohnerfragestunde: Mit der im November beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung wurde auch beschlossen, dass Einwohner ihre Fragen vorab übermitteln müssen. Spätestens am 10. Tag vor der jeweiligen Sitzung des Stadtrates sind die Fragen schriftlich oder per-E-Mail beim Büro für Stadtratsangelegenheiten einzureichen. Für die Stadtratssitzung am 29. Januar bedeutet dies, dass Einwohner ihre Fragen bis einschließlich Montag, dem 19. Januar beim Büro für Stadtratsangelegenheiten eingereicht haben müssen.
Nicht geändert wurde, dass die Einwohnerfragestunde in der Regel quartalsweise stattfindet. Die Fragezeit bleibt bei maximal fünf Minuten. Präzisiert wurde, dass sich die Fragen auf konkrete Sachverhalte der Stadt beziehen müssen, allgemeine Ausführungen oder politische Stellungnahmen jedoch nicht zulässig sind. Dieses Fragerecht ist in § 22 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zwickau und seine Gremien definiert, die unter www.zwickau.de/ortsrecht zu finden ist.