Sie möchten einen Reisepass beantragen?
AKTUELLER HINWEIS
Aufgrund der Produktionszeit in der Bundesdruckerei beträgt die Lieferzeit für Reisepässe, welche nicht im Expressverfahren beantragt wurden, derzeit in der Regel 4-5 Wochen.
Adresse: www.zwickau.de/de/politik/verwaltung/aemter/dezernat1/einwohnerstandesamt/bsimrathaus/dl/11_reisepass.php?s=65e16c0411a449515d8e629f9b7824e3
letzte Änderung der Seite: 24.01.2025
gedruckt am: 09.02.2025
Sie möchten einen Reisepass beantragen?
AKTUELLER HINWEIS
Aufgrund der Produktionszeit in der Bundesdruckerei beträgt die Lieferzeit für Reisepässe, welche nicht im Expressverfahren beantragt wurden, derzeit in der Regel 4-5 Wochen.
Passgesetz
Art des Passes | Person unter 24 Jahre | Person über 24 Jahre |
Reisepass | 37,50 Euro | 70,00 Euro |
Reisepass im Expressverfahren | 69,50 Euro | 102,00 Euro |
Bei der Beantragung von Reisepässen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bei der Antragstellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht (Zustimmungserklärung), sowie die Kopie des Ausweisdokumentes vorzulegen. Das Kind/der oder die Jugendliche muss bei der Beantragung anwesend sein.
Das Lichtbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Identitätsdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Identitätsdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Wurde für das betreffende Kind/den oder die Jugendliche eine Erklärung/Entscheidung zum Sorgerecht getroffen, ist diese bei der Beantragung mit vorzulegen.
Abholung:
Die Abholung kann im Verhinderungsfall gegen Vollmacht an Dritte erfolgen. Informationen zur Bearbeitungszeit entnehmen Sie bitte den aktuellen Hinweisen am Seitenanfang. Wird der Reisepass früher benötigt, ist ein Expresspass (Lieferung innerhalb von 3-4 Werktagen) zu beantragen. Nur wenn der Reisepass noch schneller benötigt wird, darf die Passbehörde einen vorläufigen Reisepass ausstellen.
Für Personen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss zur Abholung des Reisepasses ein Sorgeberechtigter vorsprechen.
Sollte bereits ein (alter) Reisepass vorhanden sein, ist dieser bei der Abholung vorzulegen!
Grundsätzlich werden Reisepässe mit 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie aber auch einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten, das ist vor allem für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge interessant.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass beantragt werden.
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.