Anmeldung zur Eheschließung

Ihr Anliegen

Sie möchten in Zwickau heiraten oder wohnen in Zwickau und möchten in einem anderen Standesamt heiraten?

Verwandte Anliegen

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Benötigte Unterlagen

Damit wir die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen garantieren können, bitten wir Sie, sich über die in Ihrem Fall benötigten Unterlagen persönlich oder telefonisch im Standesamt zu informieren.

In jedem Fall ist durch öffentliche Urkunden

  • der Personenstand
  • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
  • die Staatsangehörigkeit

nachzuweisen.

Gebühren

  • Anmeldung der Eheschließung: 80 Euro
  • Anmeldung der Eheschließung, wenn einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: 95 Euro 
  • Anmeldung der Eheschließung, wenn beide Eheschließenden jeweils eine andere ausländische Staatsangehörigkeit besitzen: 130 Euro 

Bemerkungen/Hinweise

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt grundsätzlich beim Standesamt der Gemeinde, in der einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kommen mehrere Standesämter in Betracht, hat man die Wahl.

Nach der Prüfung der Ehevoraussetzungen, der Feststellung, dass ein Ehehindernis nicht vorliegt und der entsprechenden Mitteilung an die Eheschließenden soll die Ehe innerhalb von sechs Monaten geschlossen werden. Ansonsten bedarf es der erneuten Anmeldung und Prüfung der Ehevoraussetzungen.

Der Eheschließungstermin kann somit erst frühestens sechs Monate vor Eheschließung vereinbart werden.

Per Vordruck kann die Anmeldung der Eheschließung mit Bevollmächtigung (z. B. durch den Verlobten/durch die Verlobte oder durch einen Vertreter) erfolgen.

zuständig

  • Bürgeramt

    Standesamt
    Annika Lange
    Sachgebietsleiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830