Anfang September 2008 hat sich der Stadtrat grundsätzlich zu einer Investorenansiedlung auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes bekannt. Dem Investor wurde ein entsprechendes Ansiedlungsangebot unterbreitet, welches dieser angenommen hat. Zur Erschließung des Geländes des ehemaligen RAW sind durch die Stadt umfassende Planungs- und Baumaßnahmen zu tätigen. Hierfür steht nur ein relativ eng bemessener Zeitraum von ca. 18 Monaten zur Verfügung. Deshalb ist es notwendig, dass die Stadt Zwickau für die Erschließungsmaßnahme im Jahr 2008 noch 1.012 TEUR zur Verfügung stellt sowie Verpflichtungen i. H. v. 10,2 Mio. EUR, welche erst in Folgejahren zahlungswirksam werden, eingeht. Es handelt sich somit um eine Maßnahme mit erheblichem Wertumfang, die bisher nicht im städtischen Haushaltsplan veranschlagt war. Darüber hinaus reicht der in der Haushaltssatzung 2008 festgesetzte bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht aus, um die vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 10,2 Mio. EUR eingehen zu können. Dies sind Gründe, weshalb entsprechend der haushaltsrechtlichen Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung der Erlass einer Nachtragssatzung zwingend erforderlich ist.
Die Vorlage zum Nachtragshaushalt und der gesamte Nachtrag sind als PDF-Dateien angefügt.