- Anwohnerparkausweis
- Ausnahmegenehmigung
- Parkerleichterung für Schwerbehinderte
- Gurtbefreiung
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen im öffentlichen Verkehrsraum
Ihr Anliegen
Verwandte Anliegen
Benötigte Unterlagen
Anwohnerparkausweis
- Personalausweis/amtliche Meldebescheinigung (mit Hauptwohnsitz im betreffenden Anwohnerbereich)
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbescheinigung des Fahrzeughalters und Führerschein bei Beantragung für ein nicht auf den Antragsteller zugelassenes Fahrzeug
Hinweis: Bei Beantragung im Bürgerservice beträgt die Bearbeitungszeit 8 Tage.
Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO
- Schriftlicher Antrag mit Begründung
Parkerleichterung für Schwerbehinderte
- Schwerbeschädigtenausweis
- Unterlagen des Sozialamtes
Veranstaltungen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund nach § 29 StVO und einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO
Gebühren
Dienstleistung | Gebühren |
Anwohnerparkausweis | 30,70 EUR pro Jahr |
Ausnahmegenehmigungen | 18 bis 360 EUR je nach Art und Aufwand |
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte | gebührenfrei |
Veranstaltungen | 35 EUR |
Formulare
zuständig
-
Ordnungsamt
Katrin Gall
SachbearbeiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Werdauer Straße 6208056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 833119Fax: +49 375 833131 -
Ordnungsamt
Silke Wallstein
SachbearbeiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Werdauer Straße 6208056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 833119Fax: +49 375 833131