Gewerbegrundstück Reichenbacher Straße 142
| Eigenschaft | Charakteristika |
|---|---|
| Flurstücke: | Teilfläche des Flurstücks 1467/12, Gemarkung Zwickau, Flurstück 1467/15, Gemarkung Zwickau Vor dem Verkauf ist die Beauftragung einer Vermessung erforderlich. |
| Flurstücksgrößen: | ca. 37.000,00 m² und 645,00 m² |
| Lage: | Zwickau, Stadtteil-Nr. 41 |
| Objektbeschreibung: | Das Areal befindet sich innerhalb des Bereiches gewerblich-industrielle Entwicklungsachse Reichenbacher Straße (B 173) direkt nördlich an der Reichenbacher Straße anliegend. Entlang der Hauptverkehrsachse Reichenbacher Straße befindet sich, abgesehen von einigen Wohngebäuden und in Nachbarschaft abseits gelegener Kleingartenanlagen, ein weitestgehend durchgängiger Besatz mit Industrie und Gewerbe. Neben Automobilzulieferern und Logistikern befinden sich hier ebenso Unternehmensdienstleister und Handwerksbetriebe – das gesamte umliegende Gebiet ist von einem breit angelegten Branchenmix gekennzeichnet. |
| Planungsrecht/Planungsziel: | Die Flurstücke befinden sich bauplanungsrechtlich im Innenbereich nach § 34 (2) BauGB. Entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung handelt es sich um gewerbliche Flächen innerhalb eines gewerblich geprägten Bereichs entsprechend § 8 BauNVO. Im Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) mit Stand 2/2013 sind die Flurstücke ebenso als gewerbliche Flächen dargestellt. Dementsprechend sind die Flächen einer gewerblichen Nutzung vorbehalten. Einzelhandelsnutzungen sind an dieser Stelle ausgeschlossen. Das Flurstück 1467/12 befindet sich in der Nähe von Bahnanlagen. Vor einer Bebauung wird die Rücksprache mit dem Eigentümer der Bahngleise empfohlen, ob ein Mindestabstand erforderlich ist. |
| derzeitige Nutzung: | Zum Grundstück gehört folgender teilweise abzubrechender Gebäudebestand (vgl. Übersichtsplan) Gebäude 1: Eingangsgebäude mit Schrankenanlage Gebäude 2: zweigeschossiges Verwaltungsgebäude mit separaten Büro- und Beratungsräumen Gebäude 3: Produktions- und Lagerhalle mit angeschlossener Fahrzeugwerkstatt Gebäude 4: altes Heizhaus (Brache) Gebäude 5: Trafo- und Versorgungsstation Gebäude 6: altes Lagergebäude (Brache) |
| Vermietung: | Aktuell ist das Grundstück teilvermietet. Die Verträge können durch ein Sonderkündigungsrecht des Vermieters kurzfristig beendet werden. Die Mieteinnahmen können auf Anfrage mitgeteilt werden. |
| Erschließung: | Die äußere Verkehrserschließung des Grundstückes erfolgt im IST-Bestand als auch zukünftig über die Reichenbacher Straße (B 173). Die derzeitige innere Straßenerschließung erfolgt durch Betriebswege, die entsprechend der künftigen Ansiedlungen auszubauen sind. |
| Medien: | Eine medienseitige Erschließung (Wasser, Abwasser, Energie, Telekommunikation) ist im Altbestand vorhanden und an die künftige Nutzung anzupassen. Hierzu sind entsprechende Abstimmungen mit den Versorgungsträgern erforderlich. |
| Besonderheiten: | Für den nördlich des Flurstücks 1467/12 gelegenen Mittelgrundweg ist der Ausbau als Radverkehrsanlage geplant. Ein 5,00 m breiter Randstreifen entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 1467/12 ist vor dem Verkauf herauszumessen und verbleibt im Eigentum der Stadt Zwickau. Auf dem Flurstück 1467/12 befinden sich Anlagen der Stadtbeleuchtung an der Reichenbacher Straße. Diese sind gemäß § 126 (1) Nr. 1 BauGB durch den neuen Eigentümer zu dulden. Auf dem Grundstück befindet sich außerdem Gehölzbestand, welcher den Vorschriften der Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau unterliegt. Das Grundstück an der Reichenbacher Straße (Flurstück 1467/12 und 1467/15 der Gemarkung Zwickau) ist unter der Kennziffer 6700 0381 (Teilfläche 2) im Altlastenkataster des Freistaates Sachsen erfasst. Für den Gesamtstandort (Teilflächen 1 und 2) liegt eine Formale Erstbewertung aus dem Jahr 1995 vor. Für die Teilfläche 2 wurde ergänzend im Jahr 2016 eine historische Erkundung und im Jahr 2017 weitere technische Untersuchungen zu Boden und Bodenluft auf dem Beweisniveau einer orientierenden Untersuchung durchgeführt.Mit Stand 09/2025 liegen sowohl eine Detailuntersuchung der Altlasten für ein mögliches Nutzungskonzept eines künftigen Investors sowie ein Abfall- und Entsorgungskonzept für Ablagerungen auf dem Grundstück vor. Die Untersuchungsergebnisse sind nach Terminabstimmung im Liegenschafts- und Hochbauamt einsehbar. Für die Bestandsgebäude ist die Löschwasserversorgung gesichert. Im Falle einer Umgestaltung/Neubebauung des Geländes ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die ausreichende Löschwasserversorgung nachzuweisen. Eine Löschwasserzisterne ist durch den Investor zu errichten. |
| Mindestgebot: | Der Verkauf erfolgt nach Aktualisierung des Verkehrswertgutachtens 2017 bei Vorlage des Nutzungskonzeptes. Zudem sind vom Käufer die Vermessungskosten zu übernehmen. |
Übersichtsplan
Parkplatz
Gesamtansicht
Innenhof
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