Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2026 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert.

Diese wurden und werden gemäß § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung des Aufenthalts müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. 

Alle weiteren Informationen unter: 

Grundsätzlich gilt: 

1.    Visafreie Einreise nach Deutschland: 

Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können visafrei nach Deutschland einreisen. Ab Ihrer erstmaligen Einreise können Sie sich bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Während des Zeitraums von 90 Tagen können Sie sich überlegen, ob Sie längerfristig in Deutschland bleiben möchten. Folgende Möglichkeiten können Sie hierfür nutzen:

  • Sie können innerhalb dieser Zeit einen Antrag auf Aufenthalt nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz stellen,
  • Sie können einen Antrag auf Aufenthalt für einen anderen Zweck stellen, z. B. zur Arbeitssuche, Arbeitsaufnahme oder zur Aufnahme eines Studiums, 
  • Sie können einen Asylantrag stellen

Lassen Sie sich dazu bitte beraten. 

2.    Registrierung

Sie können sich nach ihrer Einreise in einem Ankunftszentrum oder Erstaufnahmeeinrichtung registrieren lassen. Dort erhalten sie einen Ankunftsnachweis, Fiktionsbescheinigung oder Anlaufbescheinigung. Alle weiteren Schritte werden Ihnen dort mitgeteilt.

Sie können sich aber auch direkt bei einer örtlichen Ausländerbehörde melden. Bitte erkundigen Sie sich, ob Aufnahmekapazitäten bestehen in dem Bundesland bzw. Landkreis, in den Sie einreisen möchten. 

Die im Landkreis Zwickau zuständige Ausländerbehörde befindet sich beim Landratsamt Zwickau mit Sitz im Verwaltungszentrum, Werdauer Str.62, Haus 5

Kontaktieren Sie diese per Mail unter: abh-ukrainelandkreis-zwickaude

3. Wohnen

Wenn Sie bereits Wohnraum gefunden haben, auch wenn Sie zwischenzeitlich bei Freunden und Verwandten wohnen, ist es erforderlich sich anzumelden. In der Stadt können Sie sich beim Bürgerservice der Stadt Zwickau, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau anmelden. Haben Sie bisher keine Unterkunft gefunden, möchten aber im Landkreis Zwickau bleiben, wenden Sie sich an das Sozialamt des Landkreises Zwickau mit Sitz im Verwaltungszentrum, Werdauer Str. 62, Haus 5 für eine vorübergehende Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft. Sie können aber auch eine Erstaufnahmeeinrichtung im Freistaat Sachsen kontaktieren, z. B. die Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz, Adalbert- Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz.

Leben in Deutschland

1.    Soziale Leistungen

Bisher erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer Bürgergeld/Soziale Grundsicherung (Leistungen nach Sozialgesetzbuch II – SGB II) durch das Jobcenter. 

Mit Erhalt eines Aufenthaltstitels haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II – Bürgergeld. Dafür müssen Sie sich beim örtliche Jobcenter registrieren lassen und die Leistungen beantragen. Bitte informieren Sie sich dazu unter: www.jobcenterzwickau.de

Bitte beachten! 

Die Bundesregierung hat aber im November 2025 beschlossen, Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem direkten Bezug von SGB II-Leistungen (bisher Bürgergeld) herauszunehmen und in den Bezug von Asylbewerberleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz zu bringen. Das soll alle nach dem 1. April 2025 eingereisten Geflüchteten betreffen. Damit würden Ukrainerinnen und Ukrainern allen anderen nach Deutschland Geflüchteten gleichgestellt. 

Aktuell steht die Entscheidung des Bundetages zu dieser gesetzlichen Änderung noch aus. 

2.    Arbeiten

Geplant ist ebenfalls, alle Geflüchteten, also auch für Ukrainerinnen und Ukrainer, zu verpflichten, sich um eine Arbeitsaufnahme zu bemühen bzw. durch die Behörden im Rahmen des Leistungsbezuges dazu zu verpflichten.

Hilfe und Unterstützung zur Arbeitsaufnahme finden Sie bei den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit. Weitere Informationen dazu unter: FAQ: Geflüchtete aus der Ukraine einstellen | Faktor A

Weitere Unterstützung rund um das Thema Arbeiten in Deutschland, Arbeiten in und um Zwickau erhalten Sie u. a. auch beim Welcome Center Zwickau unter: Welcome Center oder in der Integrationsberatungsstelle Zwickau unter: www.zwickau.de/integrationsberatung

3.    Sprache

Geflüchtete aus der Ukraine haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen Sprach- bzw. Integrationskurs, um eine rasche Integration, insbesondere in den Arbeitsmarkt zu erreichen. In Zwickau gibt es verschiedene Anbieter für Sprach- und Integrationskurse auch für verschiedene Niveaustufen von A1 bis zu C2. Sie können sich dazu informieren in der Integrationsberatungsstelle Zwickau, Hauptstraße 56, 08056 Zwickau unter www.zwickau.de/integrationsberatung, bei der für die Stadt Zwickau zuständigen kommunalen Integrationskoordinatorin des Landkreise Zwickau, auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/ oder auf der Seite des Sozialministeriums Sachsens unter: Spracherwerb - Ukrainehilfe in Sachsen - sachsen.de

Weiterhin können Sie sich auf dem Volkshochschul-Lehrportal unter: https://deutsch.vhs-lernportal.de/ über Online-Deutschkurse der Niveaustufe A1 bis B2 informieren und diese kostenfrei absolvieren.  

In Zwickau gibt es weiterhin einige ehrenamtliche Sprachangebote, z. B. beim Verein „Ukraine Zwickau gemeinsam e. V., beim Mütterzentrum Zwickau oder über das Projekt 46 in der Hauptstraße 46 in Zwickau.

Wenn sie sprachliche Unterstützung im Alltag benötigen, weil Ihre aktuellen Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend sind, können Sie beim Sprach- und Kulturmitterdienst Zwickau, im Rathaus der Stadt Zwickau, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau unter: www.zwickau.de/sprachundkulturmittler nachfragen und ggf. für verschiedene Angelegenheiten eine ehrenamtlichen Sprachmittler entgeltlich beantragen.

4.    Führerschein

Wenn Sie einen ukrainischen Führerschein besitzen und auch in Deutschland mit diesem ein KFZ führen möchten, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Landkreise Zwickau. www.landkreis-zwickau.de unter dem Button: Service - Verfahren und Ämter – Informationen zum Gebrauch des ukrainischen Führerscheins im deutschen Straßenverkehrsraum oder direkt auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMV) unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R1280

Der ukrainische Führerschein und ebenso der digitale ukrainische Führerschein haben in den Mitgliedsstaaten der EU aufgrund der im Link stehenden Verordnung Gültigkeit. 

5.    KFZ aus der Ukraine in Deutschland 

Nach dem 30.09.2024 müssen Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, zugelassen werden. Das BMV hat sich mit den Ländern auf ein Zulassungsverfahren verständigt, das der besonderen Situation ukrainischer Flüchtlinge Rechnung trägt. Dieses Verfahren sowie weitere Einzelfragen wurden in einem eigens zu dem Thema erstellen Fragenkatalog zusammengefasst. Den aktuellen Fragenkatalog finden Sie hier: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/fragenkatalog-zur-zulassung-ukrainischer-fahrzeuge-nach-30-09-2024.pdf?__blob=publicationFile

Das BMV und die Länder haben sich darauf verständigt, Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung bis zu einem Jahr nach Grenzübertritt als im internationalen Verkehr befindlich anzusehen und diesen damit unter Ausschöpfung des bestehenden rechtlichen Rahmens des § 46 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung die vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. Für Neuankömmlinge entsteht damit zunächst keine Zulassungspflicht.

Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/ukraine-merkblatt-teil-a.pdf?__blob=publicationFile

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