Sie möchten einen Kinderreisepass beantragen?
aktueller Hinweis
Das Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.
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letzte Änderung der Seite: 09.06.2023
gedruckt am: 04.12.2023
Sie möchten einen Kinderreisepass beantragen?
Das Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.
Passgesetz
Unabhängig vom Lebensalter benötigen alle Kinder bei Reisen ins Ausland ein eigenes Identitätsdokument. Dafür stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Informationen darüber, welches Dokument für die Durch- und Einreise außerhalb Deutschlands erforderlich ist, finden Sie über den Link des Auswärtigen Amtes (siehe unten).
Bei Neubeantragung ist der abgelaufene Kinderreisepass vorzulegen.
Für die Antragstellung ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht zur Ausstellung des Kinderreisepasses sowie die Kopie des Ausweisdokumentes vorzulegen (siehe unten).
Seit dem 01. Januar 2006 werden keine Kinderausweise, sondern nur noch Kinderreisepässe (maschinenlesbar mit biometrischem Foto) ausgegeben. Es besteht die Möglichkeit, durch das Einbringen eines aktuellen Lichtbildes den Kinderreisepass entsprechend zu aktualisieren. Dies geht allerdings nur, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist.