Sie möchten einen Kinderreisepass beantragen?
aktueller Hinweis
Das Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.
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letzte Änderung der Seite: 04.01.2023
gedruckt am: 28.01.2023
Sie möchten einen Kinderreisepass beantragen?
Das Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein.
Passgesetz
Aufgrund europäischer Vorgaben werden Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.12 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium des Innern empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Informationen darüber, welches Dokument für die Einreise in das Zielland erforderlich ist, finden sich unter www.auswaertiges-amt.de.
Bei Neubeantragung ist der abgelaufene ungültige Kinderausweis bzw. Kinderreisepass abzugeben.
Für die Antragstellung ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter notwendig. Sollte ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung nicht anwesend sein, ist eine entsprechende Vollmacht zur Ausstellung des Kinderreisepasses sowie die Kopie des Ausweisdokumentes vorzulegen (siehe unten).
Ab dem 01. Januar 2006 werden nur noch Kinderreisepässe (maschinenlesbar mit biometrischem Foto) ausgegeben. Es besteht die Möglichkeit, durch das Einbringen eines aktuellen Lichtbildes den Kinderreisepass entsprechend zu aktualisieren. Dies geht allerdings nur, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist.
Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt. Eine Eintragung in den Reisepass der Eltern ist nicht möglich.
Sie sollten sich vor jeder Auslandsreise informieren, welche Dokumente Ihr Kind zur Einreise benötigt und wie lange diese bei der Einreise noch gültig sein müssen. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.