Kinderreisepass

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Sie möchten einen Kinderreisepass beantragen?

aktueller Hinweis 

Aufgrund der gesetzlichen Änderung werden ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

Noch gültige Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Für Kinder können alternativ elektronische Reisepässe oder Personalausweise mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt werden. Bitte beachten Sie die damit verbundenen Lieferzeiten!

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Rechtsgrundlagen

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Benötigte Unterlagen

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Gebühren

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Bemerkungen/Hinweise

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  • Bürgeramt

    Bürgerservice im Rathaus
    Christina Schneider
    Sachgebietsleiterin

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    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62

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    Hauptmarkt 1

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