Zwickauer Sprach- und Kulturmittlerdienst

Wer sind wir?

Der Sprach- und Kulturmittlerdienst Zwickau stellt einen Pool an ehrenamtlichen Sprach- und KulturmittlerInnen bereit, um Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und örtliche Einrichtungen mittels mündlichen und schriftlichen Sprachmittlungsleistungen zu unterstützen.

Der Sprach- und Kulturmittlerdienst Zwickau ist eine integrative Maßnahme der Stadt Zwickau in Kooperation mit der Westsächsischen Hochschule Zwickau. Ziel ist es, Sprach- und Kulturmittlerdienste für vielseitige Lebens- und Alltagssituationen in der Stadt Zwickau sowie im Landkreis Zwickau anzubieten, um Missverständnisse zu vermeiden und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern.

Was sind Sprach- und KulturmittlerInnen?

Sprach- und KulturmittlerInnen sind ehrenamtlich tätige MitarbeiterInnen des Sprach- und Kulturmittlerdienstes Zwickau, die die mündlichen bzw. schriftlichen Sprachmittlungsleistungen übernehmen. Zusätzlich können sie helfen, Missverständnisse zwischen den verschiedenen Kulturen zu vermeiden, die innerhalb der Sprachmittlungssituationen entstehen können.

Was können Sprach- und KulturmittlerInnen leisten?

  • Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen des Pools
  • verbessern durch kulturelles Wissen und sprachliche Fähigkeiten die Integrationsarbeit nachhaltig,
  • vermeiden Frustration, Resignation und Isolation im Umgang mit Behörden und Institutionen, die durch Sprach- und Kulturbarrieren hervorgerufen werden können,
  • gestalten Beratungsprozesse und -zeiten effizienter und sicherer für Einrichtungen und KlientInnen,
  • und fördern die kulturelle Öffnung und das bürgerschaftliche Engagement in der Region Zwickau.

Was bieten wir an?

  • Mündliche Sprachmittlungsleistungen:
    - Behörden/ Ämter und öffentliche Institutionen
    - Soziale Vereine/ Verbände
    - Schulen und Kindertagesstätten
    - Einrichtungen des Gesundheitswesens
    - Sonstige Beratungsgespräche
  • Schriftliche Sprachmittlungsleistungen:
    - Dokumente/ Formulare
    - Aushänge/ Informationenbroschüren
  • Geschulte ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die sich der Schweigepflicht und Unparteilichkeit verpflichtet haben
  • Professionelle Koordination und Vermittlung von passenden ehrenamtlich tätigen Personen

Was bieten wir nicht an?

Die ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen können keine Aufgaben übernehmen, die nur von beeidigten DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen erbracht werden können. Hierzu zählen beispielsweise Einsätze bei Polizei, Gerichten und Notaren sowie die Übersetzung von Zeugnissen und Urkunden.

Aktuelles Sprachenangebot:

Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Französisch, Gujarati, Hindi, Italienisch, Kurdisch-Kurmandschi, Panjabi, Paschtunisch, Persisch/Farsi, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Slowakisch, Spanisch, Tigrinisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu, Vietnamesisch, Weißrussisch

Das aufgeführte Sprachenangebot wird kontinuierlich aktualisiert.

Wie wird eine Anforderung gestellt?

Sollten Sie einen Sprach- und Kulturmittler/ eine Sprach- und Kulturmittlerin für eine mündliche Sprachmittlungsleistung benötigen, füllen Sie bitte mindestens 3 Werktage vor dem gewünschten Einsatz das Anforderungsformular aus und sende Sie es unterschrieben per E-Mail oder Fax zu. Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Nutzung des Sprach- und Kulturmittlerdienstes. Mit Unterzeichnung des Anforderungsformulars, erkennen Sie die angefügten Richtlinien an.

Gern helfen wir Ihnen telefonisch oder während der Öffnungszeiten in unserem Büro!

Welche Kosten fallen an?

  • Mündliche Sprachmittlungsleistungen::
    Je Einsatz 10,00 Euro Vermittlungsgebühr pro angefangene Stunde; zusätzlich kann eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro je Kilometer Hin- und Rückweg anfallen, wenn ein Einsatz außerhalb der kommune stattfindet, in welcher die ehrenamtlich tätige Person wohnhaft ist
  • Schriftliche Sprachmittlungsleistungen:
    Je Einsatz 10,00 Euro Vermittlungsgebühr je angefangene Stunde

Nach jedem geleisteten Einsatz einer mündlichen Sprachmittlungsleistung, ist vor Ort ein Einsatznachweis mit der ehrenamtlich tätigen Person auszufüllen. Dieses beiderseits zu unterzeichnende Dokument wird durch die Sprach- und KulturmitterInnen vorgelegt und an den Sprach-und Kulturmittlerdienst weitergeleitet.

 
Sie möchten die mündlichen und schriftlichen Sprachmittlungsleistungen des Sprach- und Kulturmittlerdienstes Zwickau mehrfach nutzen?

Fragen Sie telefonisch oder per E-Mail nach der Möglichkeit einer Mehrfachnutzungsvereinbarung!

Ein Angebot der Stadt Zwickau in Kooperation mit der Westsächsischen Hochschule und dem Landkreis Zwickau.

Gefördert durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des Landesprogramms Integrative Maßnahmen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlange des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.

Logo Sprach- und Kulturmittlerdienst
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Staatsministerium für Gleichstellung und Integration
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Kontakt

  • Zwickauer Sprach- und Kulturmittlerdienst

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Mo
    9-15 Uhr
    Di
    9-18 Uhr
    Mi
    Zusatzinformationen
    nach Vereinbarung
    Do
    9-15 Uhr
    Fr
    Zusatzinformationen
    nach Vereinbarung

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 831839
    Telefonnummer: +49 375 831840
    Fax: +49 375 831888
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